Mit dem Auto in den Sommerurlaub: Diese Regeln sollten Sie im europäischen Ausland kennen
Ob Gardasee, Kroatien, Südfrankreich oder Griechenland: Für viele Österreicherinnen und Österreicher beginnt der Sommerurlaub direkt hinter dem Steuer. Das Auto macht die Reise flexibel, bietet Platz für alles, was mitmuss, und gibt das gute Gefühl, im eigenen Tempo unterwegs zu sein. Damit aus Vorfreude aber kein Ärger wird, lohnt sich vor der Abfahrt ein Blick auf die wichtigsten Verkehrsregeln im Urlaubsland. Denn was zu Hause selbstverständlich ist, kann im Ausland anders geregelt sein, und schon kleine Unterschiede bei Tempolimits, Maut, Umweltzonen oder Mitführpflichten können unterwegs schnell teuer werden.
- Tempolimits: Nicht überall gelten dieselben Geschwindigkeiten
In vielen beliebten Urlaubsländern gelten andere Tempolimits als in Österreich. In Italien, Kroatien und Slowenien gelten außerorts meist 90 km/h statt 100 km/h, in Frankreich je nach Straße sogar nur 80 bis 90 km/h. In Griechenland gilt in Wohngebieten und engen Straßen teils Tempo 30. Auch für Schnellstraßen, Fahranfängerinnen und Fahranfänger oder junge Lenkerinnen und Lenker können eigene Regeln gelten. Informieren Sie sich daher vor der Abfahrt über die aktuellen Tempolimits entlang Ihrer Reiseroute.
- Alkohol am Steuer: Ein Glas kann bereits zu viel sein
Auch bei den Promillegrenzen gibt es innerhalb Europas Unterschiede. Während in Österreich, Italien, Kroatien und Griechenland grundsätzlich 0,5 Promille gelten, ist die Regelung in anderen Ländern deutlich strenger. In Tschechien, Ungarn und der Slowakei gilt beispielsweise eine strikte Null-Promille-Grenze. Wer hier nach einem Glas Wein oder Bier noch selbst fährt, riskiert empfindliche Strafen. Am sichersten ist daher eine einfache Regel: Wer fährt, verzichtet vollständig auf Alkohol.
- Linksverkehr: In manchen Urlaubsländern ist Umdenken gefrag
Nicht nur Verkehrszeichen und Tempolimits können im Ausland anders sein. In einigen beliebten Urlaubsländern gilt Linksverkehr, etwa auf Zypern oder Malta. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Kreisverkehren, Kreuzungen, Abbiegevorgängen und Überholmanövern gefragt. Wer mit dem Mietwagen fährt, sollte sich daher vor der ersten Fahrt kurz mit Fahrzeug, Spiegeln, Schaltung und Verkehrsführung vertraut machen.
Bei Reisen mit dem eigenen Auto kann außerdem wichtig sein, die Scheinwerfer entsprechend anzupassen oder abzukleben, damit entgegenkommende Fahrzeuge im Linksverkehr nicht geblendet werden.
- Kopfhörer am Steuer
Was viele Reisende nicht wissen: Beispielsweise sind in Frankreich Kopfhörer, Ohrstöpsel und Headsets für Fahrzeuglenker grundsätzlich verboten. Das gilt auch dann, wenn sie zum Telefonieren oder Musikhören verwendet werden. Wer während der Fahrt telefonieren möchte, sollte daher ausschließlich eine zulässige Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs nutzen. Das Smartphone selbst sollte vor Fahrtantritt sicher befestigt und nicht während der Fahrt bedient werden.
- Warnwesten: Eine reicht oft nicht
Nach einer Panne oder einem Unfall zählt vor allem die Sicherheit aller Beteiligten. In vielen europäischen Ländern müssen alle Personen, die das Fahrzeug verlassen, eine Warnweste tragen. Deshalb ist es ratsam, nicht nur eine einzelne Warnweste im Auto zu haben, sondern für jede mitreisende Person eine eigene. Wichtig ist außerdem, die Warnwesten griffbereit im Fahrzeuginneren aufzubewahren und nicht im Kofferraum unter dem Reisegepäck.
- Reifen im Sommerurlaub: Profil, Reifendruck und Vorschriften prüfen
Vor längeren Fahrten sollten Profiltiefe, Reifendruck und Zustand der Reifen überprüft werden – besonders bei Hitze, langen Autobahnetappen und voll beladenem Fahrzeug. Wer mit Ganzjahres- oder Winterreifen in den Sommerurlaub fährt, sollte zusätzlich prüfen, ob im jeweiligen Reiseland besondere Vorgaben gelten. In Italien sind beispielsweise bestimmte Winter- und Ganzjahresreifen in den Sommermonaten nur zulässig, wenn ihr Geschwindigkeitsindex zu den Angaben im Zulassungsschein passt.
- Umweltzonen: Der Strafzettel kommt oft erst nach dem UrlaubImmer mehr Städte in Europa beschränken die Einfahrt für bestimmte Fahrzeuge. Besonders bekannt sind die italienischen ZTL-Zonen, also „Zona a Traffico Limitato“. In Städten wie Florenz, Mailand oder Bologna werden Zufahrten häufig elektronisch überwacht. Wer ohne Berechtigung in eine solche Zone einfährt, bemerkt den Verstoß oft nicht sofort. Der Strafbescheid kann Wochen oder sogar Monate später eintreffen. Auch in Frankreich benötigen Fahrzeuge in vielen Städten eine Umweltplakette, etwa in Paris, Lyon oder Marseille. Wer eine Städtereise oder Zwischenstopps plant, sollte sich daher rechtzeitig informieren, ob eine Plakette oder Zufahrtsberechtigung erforderlich ist.
- Maut und digitale Vignetten: Jedes Land hat eigene Regeln
Nicht jedes Land setzt auf dasselbe Mautsystem. In Slowenien und Tschechien sind digitale Vignetten erforderlich. In Italien, Kroatien oder Frankreich wird die Maut meist streckenabhängig an Mautstationen bezahlt. Vor Reiseantritt lohnt sich daher ein kurzer Blick auf die jeweiligen Bestimmungen entlang der Route. Wer ohne gültige Vignette unterwegs ist oder eine Mautpflicht übersieht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
- Handy am Steuer: Teurer als viele denken
Die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer wird europaweit streng geahndet. In Frankreich drohen beispielsweise Geldstrafen ab EUR 135,-. In den Niederlanden können Bußgelder sogar deutlich höher ausfallen. Wer das Smartphone zur Navigation nutzt, sollte es bereits vor Fahrtantritt sicher befestigen, die Route einstellen und während der Fahrt nicht in die Hand nehmen.
- Pickerl prüfen: Vor der Fahrt ins Ausland sollte auch die §57a-Begutachtungsplakette kontrolliert werden. Zwar gibt es in Österreich eine Toleranzfrist, im Ausland wird diese jedoch nicht überall anerkannt. Ist der gelochte Monat bereits abgelaufen, sollte das Pickerl daher vor Reiseantritt erneuert werden, um Strafen oder Probleme bei Kontrollen zu vermeiden.
- Bußgelder machen an der Grenze nicht halt
Ein häufiger Irrtum ist, dass Verkehrsverstöße im Ausland nach der Heimreise folgenlos bleiben. Tatsächlich arbeiten viele europäische Staaten bei der Verfolgung von Verkehrsdelikten zusammen. Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstöße oder Handyverstöße können daher auch nach Österreich verfolgt werden. Besonders bei Mietwagen können zusätzliche Kosten entstehen: Der Vermieter gibt die Daten des Fahrers an die Behörden weiter und verrechnet dafür häufig zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr.
- Diese Unterlagen sollten mit an Bord sein
Vor einer Reise ins Ausland empfiehlt sich ein kurzer Dokumenten-Check. Mitgeführt werden sollten jedenfalls: - Führerschein
- Zulassungsschein
- Reisepass oder Personalausweis
- Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte)
Die Internationale Versicherungskarte dient als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kann insbesondere nach einem Unfall oder bei Verkehrskontrollen die Abwicklung erleichtern. Bei Mietwägen sollten Mietvertrag und die vereinbarten Versicherungsunterlagen griffbereit sein. Wer mit einem Firmenwagen oder einem nicht auf die eigene Person zugelassenen Fahrzeug reist, sollte zusätzlich eine Benützungsbewilligung oder Vollmacht mitführen.
- Gut abgesichert unterwegs
Ein Unfall oder eine Panne im Ausland ist oft deutlich komplizierter als zu Hause. Sprachbarrieren, unterschiedliche Rechtsvorschriften sowie hohe Abschlepp- oder Reparaturkosten können schnell zur Belastung werden. Umso wichtiger ist es, vor Reiseantritt nicht nur die Verkehrsregeln des Urlaubslandes zu kennen, sondern auch den individuellen Versicherungsschutz zu überprüfen. Welche Leistungen gelten im Ausland? Ist Pannenhilfe enthalten? Sind Abschleppkosten gedeckt? Die Expertinnen und Experten der VAV beraten Sie gerne.