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winternachlass

Sie erhalten einen Prämiennachlass, wenn Sie zwischen 01.11. und 01.03. auf die Benützung Ihres Zweirads verzichten. Sollten Sie es in dieser Zeit jedoch trotzdem in Betrieb nehmen, stimmen Sie einem Selbstbehalt im Falle eines Unfalles zu. Die Kaskoversicherung ist in diesem Zeitraum auf Versicherungsfälle auf dem gewöhnlichen Abstellplatz reduziert.
 
 
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