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Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist das Außerachtlassen der notwendigen Sorgfaltspflicht. Es handelt sich dabei um eine Art des Verschuldens. Je nach Grad des Verschuldens wird zwischen leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit unterschieden.
 
Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Person ihre Sorgfaltspflicht in geringem Ausmaß verletzt.
Ein Beispiel für leichte Fahrlässigkeit im Straßenverkehr ist, wenn Sie aufgrund von Sehbehinderung durch tiefstehendes Sonnenlicht einen Auffahrunfall verursachen.
 
Im Gegensatz dazu bedeutet grobe Fahrlässigkeit, dass die notwendige Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Ausmaß verletzt wird. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr sind das Überfahren einer roten Ampel oder die Verwendung von Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn.
 
Im Rahmen der Kaskoversicherung können Sie sich für das Risiko der leichten bzw. groben Fahrlässigkeit absichern.
 
 
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