Bruchteilversicherung
						Es wird nur ein Bruchteil (in %) des Gesamtwertes versichert, üblicherweise 5 % bis 25 % der Vollwertsumme - die Versicherungsprämie ist daher günstiger. 
Die Bruchteilversicherung wird unter anderem in der gewerblichen Sachversicherung bei Versicherungssparten genutzt, bei denen ein Totalschaden oder Teilschaden über dem Bruchteil unwahrscheinlich erscheint. 
 
 
Nächster Begriff >
 
Zurück zur Übersicht >