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Was passiert mit meinen Versicherungen, wenn ich sterbe?

Früher oder später wird jeder von uns das Zeitliche segnen. Und egal wie oder wann es einen erwischt, folgendes steht fest: Der Tod verursacht für Angehörige nicht nur Trauer, sondern häufig auch einen gewaltigen Berg an Zettelwerk – und das im erdenklich schlechtesten Moment. Was passiert mit den Versicherungen, wenn der Versicherungsnehmer stirbt? Genießen Mitversicherte weiterhin Schutz oder ist dieser mit dem Tod des Versicherungsnehmers aufgehoben? Dürfen Sie mit dem KFZ eines Verstorbenen Angehörigen weiterfahren? Wir stehen Ihnen auch in der dunkelsten Stunde zur Seite und haben alle wichtigen Informationen für Sie gesammelt!

Wie finden Angehörige heraus, welche Versicherungen der Verstorbene hatte?
Die naheliegendste Möglichkeit ist wohl die einfachste: Sie durchsuchen die Unterlagen des Verstorbenen. Geht es um das Auto des Verstorbenen, können Sie die Versicherungsauskunft des VVO aufrufen und durch Eingabe des Kennzeichens herausfinden, bei welcher Versicherungsgesellschaft das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. In allen anderen Fällen werden Sie leider am Datenschutz scheitern, denn Versicherungsgesellschaften dürfen nur dem Nachlassverwalter, also einem Notar, Auskunft geben. Es macht somit wenig Sinn, sich auf eigene Faust mit den Gesellschaften in Verbindung zu setzen. Geben Sie dem Nachlassverwalter alle Informationen, die Sie herausfinden konnten und dieser wird sich darum kümmern.

Übernehmen Sie als Erbe automatisch alle Versicherungen?
Zunächst ist es so, dass neben sämtlichem Besitz des Verstorbenen auch die Versicherungen nach dem Tod in den Nachlass übergehen. Dort ist dann der Nachlassverwalter, also ein Notar, für alles weitere verantwortlich. – Auch für das Weiterbezahlen der Versicherungsprämien. Allerdings muss man zwischen den Versicherungssparten unterscheiden:

  • Personenversicherungen (RechtsschutzUnfall und Privathaftpflicht solo) hängen – wie der Name schon sagt – an der Person des Versicherten und enden damit mit dem Tod desselben automatisch.
     
  • Bei Sachversicherungen (HaushaltEigenheimKFZ) sieht es etwas anders aus:
Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung: Hatte der Verstorbene eine Haushalts- und/oder Eigenheimversicherung, wird diese vom Nachlassverwalter höchstwahrscheinlich weiterhin bezahlt, bis die Erbschaft abgewickelt ist. Schließlich soll der Wohnsitz auch bis zur Einantwortung versichert sein, falls ein Schadenfall eintritt (wer will schon ein abgebranntes Haus erben und es auf eigene Kosten wieder herstellen lassen?).

Wichtig: Voraussetzung für die Fortführung der Versicherungen… Lesen Sie hier weiter!

Sie haben weitere Fragen? Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite und beantworten gerne jede Ihrer Fragen! Schicken Sie uns Ihr Anliegen einfach an folgende Adresse: info@vav.at

Kommen Sie gesund und sicher durch den Tag!

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