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KFZ-Zulassung
Alle Informationen rund um die KFZ-Zulassung.

Welche Unterlagen benötigen Sie

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Feststellung der Identiät
    • Eigentümernachweis: Kaufvertrag, Rechnung bzw. Leasingbestätigung
    • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
      • Typenschein oder
      • Einzelgenehmigung oder
      • Nachweis für die Zulassung oder
      • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
      • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
    • Wenn Antragssteller nicht persönlich kommt: Ausweis und Vollmacht, bei Anmeldung auf 2 Versicherungsnehmer wird von beiden eine Vollmacht benötigt.
    • Versicherungsbestätigung (für VAV Online-Kunden: Ihre Versicherungsbestätigung finden Sie in Ihrem Abschluss-Bestätigungsmail im Anhang)
    • Bei Firma: Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein, bei Vereinen aktueller Vereinsregisterauszug

    Allgemeine Information zur Normverbrauchsabgabe (NoVA)

    • Fahrzeuganmeldung für österreichische Fahrzeuge:
      Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für in Österreich zugelassene Fahrzeuge wird vom Generalimporteur errichtet und bei der Zulassung vermerkt, dass die NoVA für das Fahrzeug beszahlt ist.
    • Fahrzeuganmeldung für Importe aus dem Ausland:
      Die NoVA wird fällig, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an Kunden geliefert oder zum ersten Mal zum Verkehr in Österreich zugelassen wird (Import, Übersiedlung). Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren und in Österreich anmelden wollen, dann müssen Sie sich um die Abführung der NoVA kümmern, bevor Sie eine Zulassung in Österreich durchführen können. Details zur aktuellen Gesetzeslage finden Sie hier.

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Feststellung der Identität
    • Kennzeichentafeln
    • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
      • Typenschein oder
      • Einzelgenehmigung oder
      • Nachweis für die Zulassung oder
      • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
      • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
      • Zustimmungserklärung der Nachlassverwalterin/des Nachlassverwalters, wenn das Fahrzeug im Zuge des Ablebens der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers abgemeldet wird.
      • Einantwortungsurkunde, wenn das Fahrzeug im Zuge des Ablebens der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers abgemeldet wird
    • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

  • Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge verwendet werden. Jedes Fahrzeug muss gesondert zugelassen werden, denn Sie bekommen pro Fahrzeug einen Zulassungssschein.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Feststellung der Identität
    • Versicherungsbestätigung (auf der alle Fahrzeuge angeführt sind)
    • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
      • Typenschein oder
      • Einzelgenehmigung oder
      • Nachweis für die Zulassung oder
      • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
      • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw. das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
    • Bei Firma: Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein, bei Vereinen aktueller Vereinsregisterauszug

    • Zulassungsschein(e)
    • Kennzeichentafeln
    • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

    • Hinterlegungsbestätigung
    • Ausweis bzw. Ausweis und Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

  • 1. Bei Heirat bzw. Adressänderung ist vorher am Meldeamt der Name bzw. die Adresse zu ändern.
    2. Bei natürlichen Personen (privat) ist kein Meldezettel erforderlich. Die Abfrage erfolgt über das ZMR in der Zulassung.

    • Zulassungsschein(e)
    • Typenschein(e)
    • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
    3. Bei Firma: neuer Firmenbuchauszug bzw. neuer Gewerbeschein.
    • Zulassungsschein(e)
    • Typenschein(e)
    • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

  • Ist ein Wechsel der zuständigen Behörde (zB nach einem Wohnsitzwechsel von Graz nach Wien)

    • Zulassungsschein(e)
    • Typenschein(e)
    • aktuelles Prüfgutachten
    • alte Kennzeichen
    • Versicherungsbestätigung

  • Die neue E-Kennzeichentafel erhalten Sie ab 01.04.2017 wahlweise, wenn Sie ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug oder ein Wasserstofffahrzeug anmelden.
    Die neue E-Kennzeichentafel hat einen weißen Hintergrund und eine grüne Schrift. Bei bereits angemeldeten E-Autos kann auf Wunsch das Kennzeichen getauscht werden. Notwendige Dokumente:

    • Kennzeichennummer (Zulassungsschein)
    • Bei Ausfolgung: Ausweis bzw. Ausweis und Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich erscheint)

    • Bei Verlust ist keine polizeiliche Anzeige erforderlich.
    • Bei Diebstahl ist jedoch die Anzeigenbestätigung vorzulegen.
    • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt).

    • Duplikat des Typenscheins (erhalten Sie bei Generalimporteur bzw. Werkstatt)
    • Bei Neuzulassung ab 01.07.2007 kann der Duplikattypenschein (Datenauszug) in der Zulassungsstelle ausgedruckt werden
    • Anzeigenbestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl des Typenscheines
    • Zulassungsschein(e)
    • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

    • Anzeigenbestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl der Kennzeichentafel (vordere od. hintere)
    • Typenschein(e)
    • Zulassungsschein(e)
    • Verbleibende Kennzeichentafel (falls nur eine verloren wurde)
    • Aktuelles Prüfgutachten gemäß § 57a
    • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

    • Kennzeichennummer (Zulassungsschein)

    • Bestellkarte vom Verkehrsamt

    • Kennzeichennummer (eventuell Informationsschreiben oder Zulassungsschein mitbringen)
    • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

    • Einantwortungsurkunde

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