
Auto weihnachtlich schmücken? Geht das?
Lichterketten, blinkende Rentiere, üppige Türkränze, aufblasbare Schneemänner und Glitzersterne wohin das Auge reicht – die Weihnachtszeit versinkt (nicht nur) hierzulande in einem Meer aus bunten Lichtern. Für jeden „Geschmack“ ist etwas dabei. Zwar lässt sich über gerade diesen bekanntlich nicht gut streiten, Tatsache ist aber: was dem einen gefällt, kann beim anderen schon mal für Kopfschmerzen sorgen. Und so kommt es in der eigentlich friedlichen Weihnachtszeit nicht selten zu Streitigkeiten unter Nachbarn und Hausbewohnern. Aber was ist eigentlich erlaubt und wo sollte bei der Deko-Leidenschaft einen Gang runter geschaltet werden? Wir haben uns für Sie schlau gemacht.
- Lichterketten am Balkon und auf der Terrasse:
- Weihnachtsdeko im Treppenhaus:
- Weihnachtsdeko im/auf dem Auto:
- Weihnachtsbeleuchtung im Garten:
VAV Tipp: Innerhalb Ihrer eigenen vier Wände dürfen Sie Ihrem eigenen Geschmack freien Lauf lassen und dekorieren was das Zeug hält. Achten Sie hierbei aber Brandschutz und Gefahrenvermeidung. Falls doch mal was passiert, sind Sie mit der VAV Haushaltsversicherung bestens geschützt. Die kreative Austoberei hat erst dann ein Ende, sobald andere dadurch in irgendeiner Form beeinträchtigt oder gestört werden.
In diesem Sinne wünschen wir eine friedliche Weihnachtszeit und viel Spaß beim Dekorieren und Beleuchten.
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Kundenbewertungen
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