
Freischaden
Freischaden bedeutet, dass der erste KFZ-Haftpflichtschaden innerhalb eines Beobachtungszeitraums, für den der Versicherer eine Entschädigungsleistung erbracht hat oder hierfür eine Rückstellung gebildet hat, zu keiner höheren Prämie führt.
Bei Abschluss der VAV KFZ-Versicherung können Sie einen Freischaden optional auswählen.
Nächster Begriff >
Zurück zur Übersicht >
Kundenbewertungen
Das sagen unsere Kunden!
"VAV ist super, da man die Versicherung 24h 365 Tage im Jahr abschließen kann. Preis stimmt auch absolut. Einfach, schnell und unkompliziert!! Super!" - Kathi"Gute Preise, Kompetente Hotline, Verträge online abschließbar. So wird einem der Wechsel einfach gemacht." - Thomas