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Freischaden

Freischaden bedeutet, dass der erste KFZ-Haftpflichtschaden innerhalb eines Beobachtungszeitraums, für den der Versicherer eine Entschädigungsleistung erbracht hat oder hierfür eine Rückstellung gebildet hat, zu keiner höheren Prämie führt.
 
Bei Abschluss der VAV KFZ-Versicherung können Sie einen Freischaden optional auswählen.
 
 
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