
Deckung
Für bestimmte Schadenereignisse besteht Versicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages.
Vorläufige Deckung
Es handelt sich um einen vorläufigen, kurzfristigen Versicherungsvertrag, der dem Versicherungsnehmer sofortigen Schutz gewährt - üblich z.B. bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. Hier ist die vorläufige Deckungszusage Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs und ermöglicht, dass das Auto sofort nach der Zulassung in Betrieb genommen werden darf.
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