Produktinformation in einfacher Sprache
gemäß Barrierefreiheitsgesetz
Übersicht:
- KFZ-Haftpflichtversicherung - Produktinformation
- KFZ-Kaskoversicherung (Auto und Oldtimer) - Produktinformation
- KFZ-Kaskoversicherung (Motorrad) -Produktinformation
- Eigenheimversicherung - Produktinformation
- Haushaltsversicherung -Produktinformation
- Rechtsschutzversicherung - Produktinformation
- Unfallversicherung - Produktinformation
- Privathaftpflichtversicherung - Produktinformation
- Hundehaftpflichtversicherung - Produktinformation
KFZ-Haftpflichtversicherung - Produktinformation
1. Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die einer anderen Person durch das versicherte Fahrzeug entstanden sind und verteidigt die versicherte Person (notfalls auch vor Gericht), wenn zu Unrecht etwas gefordert wird.
Diese Versicherung muss für alle Fahrzeuge abgeschlossen werden, die ein Nummernschild haben, also in Österreich zum Verkehr zugelassen sind und im Gesetz vorgeschrieben sind. Fahrzeuge sind zum Beispiel: ein Auto, ein Lkw, ein Motorrad, ein Motorroller, ein Bus, ein Traktor, ein Anhänger.
Wir bezahlen zum Beispiel:
- an andere Menschen, die bei einem Unfall verletzt wurden, oder
- für fremde Sachen, die bei einem Unfall zerstört oder beschädigt wurden.
2. Was ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt?
Wir prüfen bei einem Unfall zuerst immer alle Schäden und sagen dann, welche Schäden wir bezahlen. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.
Wenn mit Ihrem Fahrzeug ein Unfall verursacht wird und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, zahlen wir den Betroffenen zum Beispiel:
- Reparaturkosten und Abschleppkosten
- Kosten für einen Gutachter
- Kosten, weil das Fahrzeug nicht benutzt werden kann (zum Beispiel Kosten für einen Mietwagen)
- Schäden an anderen Sachen (zum Beispiel an Häusern, an Ampeln oder Verkehrsschildern)
- Wenn Personen verletzt werden (zum Beispiel Behandlungskosten beim Arzt, Schmerzengeld)
Es gibt auch Fälle, wo wir nicht zahlen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es unberechtigte Ansprüche von anderen Personen gibt. Wir helfen Ihnen dann dabei, sich gegen solche Ansprüche zu wehren.
Zum Beispiel bei Fahren unter Alkoholeinfluss oder ohne Führerschein, zahlen wir an den Betroffenen direkt, aber Sie müssen uns aber das Geld (ganz oder teilweise) zurückzahlen. Dies ist gesetzlich vorgesehen.
Bitte beachten Sie:
Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht versichert. Dafür gibt es besondere Versicherungen, wie die Kfz-Kaskoversicherung.
3. Was sind die Kosten einer Kfz-Haftpflichtversicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie, wie mit uns ausgemacht, etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug. Damit Sie die Kosten ersetzt bekommen, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Leistung des versicherten Fahrzeuges und früheren Schäden.
4. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund*in?
Als Kund*in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
5. Wann beginnt und wann endet die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsmakler oder wenden Sie sich an info@vav.at.
KFZ-Kaskoversicherung (Auto und Oldtimer) - Produktinformation
1. Was ist die Kfz-Kaskoversicherung für Auto und Oldtimer?
Die Kfz-Kaskoversicherung zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug (bzw. am Fahrzeug des Versicherten). Sie können die Kfz-Kaskoversicherung zusätzlich zur verpflichtenden Kfz- Haftpflichtversicherung abschließen. Die Kfz-Kaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust Ihres Fahrzeuges.
Wir bezahlen zum Beispiel:
- notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte;
- notwendige Reparaturkosten;
- die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung;
- bei Totalschaden und bei Verlust den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges. Der Wiederbeschaffungswert ist jener Betrag, den Sie für ein Fahrzeug gleicher Art und im gleichen Zustand wie zur Zeit des Totalschadens oder Verlustes bezahlen müssten.
2. Was ist bei der Kfz-Kaskoversicherung gedeckt?
Wir prüfen zuerst immer alle Schäden und sagen dann, welche Schäden wir bezahlen. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.
Die Kfz-Kaskoversicherung wird von uns in unterschiedlichen Varianten angeboten, abhängig davon welche Schäden versichert/gedeckt sind:
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung (Elementarkasko-Versicherung) ersetzen wir zum Beispiel Schäden:
- bei Diebstahl oder Raub
- bei Brand oder Explosion
- bei Wildunfällen (Haarwild )
- bei Naturgefahren wie Hagel, Sturm, Überschwemmungen, Hochwasser, Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck.
- Bei einer Vollkaskoversicherung (Kollisionskasko-Versicherung) ersetzen wir zum Beispiel:
- alles, was in der Teilkaskoversicherung enthalten ist, sowie
- Schäden durch selbst verursachte Unfälle
- Schäden durch böse Absicht fremder Personen (Vandalismus)
- Parkschäden (wenn Sie zum Beispiel Ihr Auto auf einem Parkplatz abgestellt haben, und es wird durch ein fremdes Auto beschädigt)
- Schäden mit Fahrerflucht
- Glasbruchschäden an Front-, Seiten- und Heckscheiben.
Bei Leasingfahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung häufig verpflichtend vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, Abnützungsschäden usw.
- Veränderungen, Verbesserungen an Ihrem Fahrzeug
- Wertminderung (Wertverlust des Fahrzeuges am Markt)
- Schäden, die Sie selbst durch Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht haben
- Schäden, die beim Fahren ohne Führerschein entstanden sind
- Schäden, die Sie absichtlich herbeigeführt haben
- Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, wie Autorennen bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, und bei Trainingsfahrten dazu
- Schäden, die mit Erdbeben, Aufruhr, inneren Unruhen und Kriegsereignissen zusammenhängen
3. Was sind die Kosten einer Kfz-Kaskoversicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie, wie mit uns ausgemacht, etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug. Damit Sie die Kosten ersetzt bekommen, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der vereinbarten Versicherungssumme sowie von Marke und Type des Fahrzeuges, dem Baujahr und dem Alter des Fahrers. Abhängig ist die Prämie auch von der gewählten Variante, wie Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung und von der Höhe eines Selbstbehaltes (je höher der Selbstbehalt im Schadensfall, desto geringer ist die Prämie).
4. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund*in?
Als Kund*in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
5. Wann beginnt und wann endet die Kfz-Kaskoversicherung?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie Fragen zur Kfz-Kaskoversicherung haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsmakler oder wenden Sie sich an info@vav.at.
KFZ-Kaskoversicherung (Motorrad) - Produktinformation
1. Was ist die Kfz-Kaskoversicherung für Motorräder?
Die Kfz-Kaskoversicherung zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug (bzw. am Fahrzeug des Versicherten). Sie können die Kfz-Kaskoversicherung zusätzlich zur verpflichtenden Kfz- Haftpflichtversicherung abschließen. Die Kfz-Kaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust Ihres Fahrzeuges.
Wir bezahlen zum Beispiel:
- notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte;
- notwendige Reparaturkosten;
- die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung;
- bei Totalschaden und bei Verlust den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges. Der Wiederbeschaffungswert ist jener Betrag, den Sie für ein Fahrzeug gleicher Art und im gleichen Zustand wie zur Zeit des Totalschadens oder Verlustes bezahlen müssten.
2. Was ist bei der Kfz-Kaskoversicherung gedeckt?
Wir prüfen zuerst immer alle Schäden und sagen dann, welche Schäden wir bezahlen. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.
Die Kfz-Kaskoversicherung wird von uns in unterschiedlichen Varianten angeboten, abhängig davon welche Schäden versichert/gedeckt sind:
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung (Elementarkasko-Versicherung) ersetzen wir zum Beispiel Schäden:
- bei Diebstahl oder Raub
- bei Brand oder Explosion
- bei Wildunfällen (Haarwild )
- bei Naturgefahren wie Hagel, Sturm, Überschwemmungen, Hochwasser, Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck.
Bei einer Vollkaskoversicherung (Kollisionskasko-Versicherung) ersetzen wir zum Beispiel:
- alles, was in der Teilkaskoversicherung enthalten ist, sowie
- Schäden durch selbst verursachte Unfälle
- Schäden durch böse Absicht fremder Personen (Vandalismus)
- Parkschäden (wenn Sie zum Beispiel Ihr Motorrad auf einem Parkplatz abgestellt haben, und es wird durch ein fremdes Fahrzeug beschädigt)
- Schäden mit Fahrerflucht
Bei Leasingfahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung häufig verpflichtend vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, Abnützungsschäden usw.
- Veränderungen, Verbesserungen an Ihrem Fahrzeug
- Wertminderung (Wertverlust des Fahrzeuges am Markt)
- Schäden, die Sie selbst durch Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht haben
- Schäden, die beim Fahren ohne Führerschein entstanden sind
- Schäden, die Sie absichtlich herbeigeführt haben
- Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, wie Motorradrennen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, und bei Trainingsfahrten dazu
- Schäden, die mit Erdbeben, Aufruhr, inneren Unruhen und Kriegsereignissen zusammenhängen
3. Was sind die Kosten einer Kfz-Kaskoversicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie, wie mit uns ausgemacht, etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug. Damit Sie die Kosten ersetzt bekommen, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der vereinbarten Versicherungssumme sowie von Marke und Type des Fahrzeuges, dem Baujahr und dem Alter des Fahrers. Abhängig ist die Prämie auch von der gewählten Variante, wie Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung und von der Höhe eines Selbstbehaltes (je höher der Selbstbehalt im Schadensfall, desto geringer ist die Prämie).
4. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund*in?
Als Kund*in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
5. Wann beginnt und wann endet die Kfz-Kaskoversicherung?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie Fragen zur Kfz-Kaskoversicherung haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsmakler oder wenden Sie sich an info@vav.at.
Eigenheimversicherung - Produktinformation
1. Was ist die Eigenheimversicherung?
Die Eigenheimversicherung deckt Schäden an allen Gebäuden und Nebengebäuden, wie Garagen, Schuppen und Abstellräumen auf dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Grundstück. Mit „Gebäude“ ist der gesamte Baukörper einschließlich der dazugehörigen Grund- und Kellermauern gemeint.
Zum „Gebäude“ gehören auch mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen. Das sind zum Beispiel:
- Zwischenwände, Zwischendecken
- Malerei und Anstrich, Tapeten, geklebte Wand- und Bodenbeläge
- Heizungsanlagen
- sanitäre Einrichtungen
- Elektro-, Gas-, Wasserinstallationen
- Blitzschutzanlagen.
2. Was ist bei der Eigenheimversicherung gedeckt?
Wir prüfen zuerst immer alle Schäden und sagen dann, welche Schäden wir bezahlen. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.
Schäden sind nur dann versichert, wenn sie durch eine versicherte Gefahr eintreten.
Wir ersetzen Ihren Schaden zum Beispiel:
- nach einem Brand
- wenn der Blitz eingeschlagen hat
- bei Schäden die ein Sturm (oder eine andere „Elementargefahr“) verursacht hat
- wenn Leitungswasser austritt
Bei der Eigenheimversicherung ist außerdem noch eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz dabei.
Wenn jemand an Sie (als Besitzer) Schadenersatzansprüche aus Personen- oder Sachschäden stellt, bezahlt das die Eigenheimversicherung oder verteidigt Sie (notfalls auch vor Gericht), wenn zu Unrecht etwas gefordert wird.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert sind oft
- Kraftfahrzeuge und deren Anhänger
- Motor-, Segelboote samt Zubehör und Luftfahrzeuge
- Handelswaren und gewerbliche Lager aller Art
- Geschäfts- und Sammelgelder.
Nicht versichert sind weiters oft
- Schäden durch Kriegsereignisse, Aufruhr oder Aufstand
- Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse sowie durch Kernenergie.
Ebenfalls nicht versichert sind
- Verluste durch Unbenutzbarkeit von Räumen
- Sachschäden, die absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden
- Sachschäden, die mit Absicht falsch dargestellt wurden
- Sachen von Untermietern oder zahlenden Gästen
3. Was sind die Kosten einer Eigenheimversicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie, wie mit uns ausgemacht, etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug. Damit Sie die Kosten ersetzt bekommen, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der vereinbarten Versicherungssumme sowie der Lage und der Beschaffenheit der Gebäude und Nebengebäude.
Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der Wert des Gebäudes, heißt das „Unterversicherung“. In diesem Fall zahlen wir den Schaden nur anteilig, im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert.
4. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund*in?
Als Kund*in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
5. Wann beginnt und wann endet die Eigenheimversicherung?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie Fragen zur Eigenheimversicherung haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsmakler oder wenden Sie sich an info@vav.at.
Haushaltsversicherung - Produktinformation
1. Was ist die Haushaltsversicherung?
Die Haushaltsversicherung deckt Schäden am Wohnungsinhalt. Wohnungsinhalt ist alles, was sich in einer Wohnung befindet. Das sind zum Beispiel:
- Möbel, Bilder, Spiegel,
- Glastüren, Türen, Vorhänge,
- Haushaltsgegenstände, Haushaltsmaschinen,
- Wäsche, Bekleidung,
- Audio- und Videogeräte (TV-, Radio-, CD-, DVD-Geräte), CDs und DVDs, Tonbandgeräte,
- Plattenspieler, Schallplatten, Foto-Film- und Videoausrüstungen,
- Computer samt Zubehör,
- optische Geräte,
- Musikinstrumente, Bücher,
- Sport- und Campingausrüstung,
- Heimwerkerausrüstung sowie sämtliche Hobby-Sachen.
Versichert sind grundsätzlich auch Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzsammlungen sowie Einbauten und Zusatzausstattungen, die von Ihnen vorgenommen wurden.
Bei Bargeld, Wertpapieren, Schmuck, Briefmarken und Münzsammlungen gelten bei Einbruchdiebstahl Entschädigungsgrenzen. Das bedeutet, dass der Schaden höher sein kann als die Geldleistung durch uns.
Bei der Haushaltsversicherung ist außerdem noch eine Privathaftpflichtversicherung dabei. Diese Versicherung hilft, wenn man einer anderen Person aus Versehen einen Schaden zufügt – zum Beispiel bei einem Unfall im Alltag. Sie übernimmt die Kosten für Schäden an Menschen (Personenschäden) oder Dingen (Sachschäden), wenn man gesetzlich dafür haften muss. – Was genau die Privathaftpflichtversicherung ist und was sie deckt, finden Sie in der Produktinformation zur Privathaftpflichtversicherung.
2. Was ist bei der Haushaltsversicherung gedeckt?
Wir prüfen zuerst immer alle Schäden und sagen dann, welche Schäden wir bezahlen. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.
Schäden sind nur dann versichert, wenn sie durch eine versicherte Gefahr eintreten.
Wir ersetzen Ihren Schaden zum Beispiel:
- nach einem Brand
- wenn der Blitz eingeschlagen hat
- wenn bei Ihnen eingebrochen wurde
- bei Schäden die ein Sturm (oder eine andere „Elementargefahr“) verursacht hat
- wenn Leitungswasser austritt
Was die Privathaftpflichtversicherung deckt, finden Sie in der Produktinformation zur Privathaftpflichtversicherung.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert sind oft
- Kraftfahrzeuge und deren Anhänger
- Motor-, Segelboote samt Zubehör und Luftfahrzeuge
- Handelswaren und gewerbliche Lager aller Art
- Geschäfts- und Sammelgelder.
Nicht versichert sind weiters oft
- Schäden durch Kriegsereignisse, Aufruhr oder Aufstand
- Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse sowie durch Kernenergie.
Ebenfalls nicht versichert sind
- Schäden durch Unbenutzbarkeit von Räumen
- Sachschäden, die absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden
- Sachschäden, die mit Absicht falsch dargestellt wurden
- Sachen von Untermietern oder zahlenden Gästen
Was in der Privathaftpflichtversicherung nicht versichert ist, finden Sie in der Produktinformation zur Privathaftpflichtversicherung.
3. Was sind die Kosten einer Haushaltsversicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie, wie mit uns ausgemacht, etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug. Damit Sie die Kosten ersetzt bekommen, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der vereinbarten Versicherungssumme sowie der Lage und dem Inhalt der Wohnung.
Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der Wert des Wohnungsinhalts, heißt das „Unterversicherung“. In diesem Fall zahlen wir den Schaden nur anteilig, im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert.
4. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund*in?
Als Kund*in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
5. Wann beginnt und wann endet die Haushaltsversicherung?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie Fragen zur Haushaltsversicherung haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsmakler oder wenden Sie sich an info@vav.at.
Rechtsschutzversicherung - Produktinformation
1. Was ist die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung hilft, wenn man rechtliche Probleme hat. Sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichte und andere Gebühren, wenn man sich vor Gericht verteidigen oder seine Rechte durchsetzen muss.
2. Was ist bei der Rechtsschutzversicherung gedeckt?
Wir prüfen zuerst immer alle Schäden und sagen dann, welche Schäden wir bezahlen. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.
Die Versicherung deckt verschiedene Bereiche ab und wir im unterschiedlichen Varianten angeboten:
a. Schadenersatz-Rechtsschutz:
- Wenn man selbst einen Schaden erlitten hat und dafür Geld verlangen will.
- Zum Beispiel bei einem Unfall, wenn jemand anders schuld ist.
b. Straf-Rechtsschutz:
- Wenn man wegen einer Straftat vor Gericht muss.
- Zum Beispiel, wenn man einen Unfall verursacht hat und eine Strafe droht.
c. Führerschein-Rechtsschutz:
- Wenn der Führerschein entzogen wird, etwa nach einem Verkehrsunfall.
- Die Versicherung hilft bei der Verteidigung.
d. Arbeits-Rechtsschutz:
- Wenn es Streit mit dem Arbeitgeber gibt, etwa wegen Kündigung oder Lohn.
- Auch wenn der Arbeitgeber insolvent wird.
e. Sozialversicherungs-Rechtsschutz:
- Wenn es Probleme mit Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung gibt.
- Zum Beispiel, wenn eine Rente nicht gezahlt wird.
f. Beratungs-Rechtsschutz:
- Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine rechtliche Beratung.
- Zum Beispiel bei Fragen zu Verträgen.
g. Vertrags-Rechtsschutz:
- Wenn es Streit wegen Verträgen gibt, z.B. beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen.
Bitte beachten Sie:
Nicht alles ist durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Zum Beispiel:
- Vorsätzliche Straftaten (wenn man absichtlich etwas Illegales tut).
- Streitigkeiten rund um Bauprojekte und/oder Immobilienkäufe.
- Motorsportliche Wettbewerbe und damit verbundene Risiken.
- Streitigkeiten innerhalb der Familie, wenn es um Scheidungen geht.
- Probleme mit Steuern und Abgaben.
3. Was sind die Kosten einer Rechtsschutzversicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie, wie mit uns ausgemacht, etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug. Damit Sie die Kosten ersetzt bekommen, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der vereinbarten Versicherungssumme sowie der Anzahl der gewählten Produktbausteine.
4. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund*in?
Als Kund*in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie hier nachlesen [Link zur Konformitätserklärung].
5. Wann beginnt und wann endet die Rechtsschutzversicherung?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie hier [Link zur
Konformitätserklärung].
Wichtig zu wissen:
- Es gibt oft eine Wartezeit: Das bedeutet, dass die Versicherung erst nach einigen Monaten nach Vertragsabschluss greift.
- In manchen Fällen muss man einen Teil der Kosten selbst tragen (Selbstbeteiligung).
- Der genaue Umfang der Selbstbeteiligung hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab.
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie Fragen zur Rechtsschutzversicherung haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsmakler oder wenden Sie sich an info@vav.at.
Unfallversicherung - Produktinformation
1. Was ist die Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung hilft, wenn man durch einen Unfall verletzt wird. Wir zahlen Geld für Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Folgeschäden. Auch bei dauerhafter Behinderung oder Tod durch einen Unfall zahlten wir eine festgelegte Summe.
2. Was ist bei der Unfallversicherung gedeckt?
Wir prüfen zuerst immer alle Schäden und sagen dann, welche Schäden wir bezahlen. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.
Die Unfallversicherung bietet Schutz in verschiedenen Bereichen:
a. Invaliditätsleistung:
- Wenn man durch den Unfall dauerhaft körperlich oder geistig eingeschränkt ist.
- Die Höhe der Zahlung hängt vom Grad der Behinderung ab.
b. Todesfallleistung:
- Wenn jemand durch einen Unfall stirbt, zahlt die Versicherung eine festgelegte Summe an die Hinterbliebenen.
- Bei Kindern werden die Begräbniskosten bis zu einem Höchstbeitrag übernommen.
c. Taggeld:
- Man erhält eine tägliche Zahlung, wenn man nach einem Unfall arbeitsunfähig ist.
- Die Zahlung erfolgt ab dem dritten Tag und maximal für 365 Tage.
d. Spitalgeld und Schmerzensgeld:
- Bei Krankenhausaufenthalt zahlt die Versicherung pro Tag.
- Bei längerem Aufenthalt (ab 7 Tagen) gibt es zusätzlich ein einmaliges Schmerzensgeld.
e. Unfallkosten:
- Deckt Heilkosten, Bergungskosten, Rückholkosten und Fahrtkosten.
- Auch Kosten für spezielle Behandlungen und Transporte sind teilweise abgedeckt.
f. Knochenbruchpauschale:
- Bei Knochenbrüchen gibt es eine einmalige Pauschalzahlung, unabhängig von der Anzahl der Brüche.
g. Zusatzleistungen:
- Zum Beispiel Kosten für notwendige Rettungsmaßnahmen oder Transport nach einem Unfall.
Bitte beachten Sie:
Nicht alles ist durch die Unfallversicherung abgedeckt. Zum Beispiel:
- Unfälle bei Extremsportarten (z.B. Bungeejumping, Freeclimbing).
- Unfälle während motorsportlicher Wettbewerbe.
- Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (bei bestimmten Promillegrenzen).
- Unfälle bei gefährlichen Berufen ohne vorherige Meldung.
- Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle.
Eine Invaliditätsleistung erfolgt frühestens 12 Monate nach dem Unfall, wenn die Invalidität durch einen Arzt festgestellt wird.
3. Was sind die Kosten einer Unfallversicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie, wie mit uns ausgemacht, etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug. Damit Sie die Kosten ersetzt bekommen, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der vereinbarten Versicherungssumme sowie vom Wohnort und dem Alter der versicherten Person.
4. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund*in?
Als Kund*in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
5. Wann beginnt und wann endet die Unfallversicherung?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie hier.
Wichtig zu wissen:
- Die Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr.
- Oft gibt es eine Wartezeit nach Vertragsabschluss.
- Bei Zahlungsausfall kann der Versicherungsschutz verloren gehen.
- Der genaue Umfang hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab.
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie Fragen zur Unfallversicherung haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsmakler oder wenden Sie sich an info@vav.at.
Privathaftpflichtversicherung - Produktinformation
1. Was ist die Privathaftpflichtversicherung?
Diese Versicherung hilft, wenn man einer anderen Person aus Versehen einen Schaden zufügt – zum Beispiel bei einem Unfall im Alltag. Sie übernimmt die Kosten für Schäden an Menschen (Personenschäden) oder Sachen (Sachschäden), wenn man gesetzlich dafür haften muss.
2. Was ist bei der Privathaftpflichtversicherung gedeckt?
Wir prüfen zuerst immer alle Schäden und sagen dann, welche Schäden wir bezahlen. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.
Schäden sind nur dann versichert, wenn sie durch eine versicherte Gefahr eintreten.
Wir ersetzen Ihren Schaden zum Beispiel in folgenden Bereichen:
1. Schäden im Privatleben:
- Wenn man jemandem aus Versehen etwas kaputt macht.
- Zum Beispiel: Man stößt eine teure Vase bei Freunden um.
2. Schäden als Wohnungsinhaber:
- Wenn z. B. aus der Wohnung Wasser ausläuft und Nachbarn schädigt.
3. Schäden durch kleine Tiere:
- Wenn eigene Kleintiere (z. B. Katze, Kaninchen) etwas beschädigen.
- Hunde sind oft extra zu versichern.
4. Freizeit und Sport (nicht beruflich):
- Zum Beispiel bei Radfahren, Skifahren oder beim Wandern.
5. Umweltschäden:
- Wenn durch ein Missgeschick (z. B. Öl läuft aus) die Umwelt geschädigt wird – aber nur bei einem einmaligen Vorfall, nicht bei ständiger Verschmutzung.
6. Schäden durch Drohnen oder Flugmodelle:
- Wenn man privat eine kleine Drohne (bis 5 kg) nutzt, ist das versichert.
7. Mietsachschäden:
- Schäden an gemieteten Ferienwohnungen oder Hotelzimmern – wenn der Aufenthalt nicht länger als ein Monat dauert.
8. Haften für andere Personen:
- Auch Schäden, die z. B. Kinder oder der Partner verursachen, sind oft mitversichert – wenn sie im gleichen Haushalt leben.
Bitte beachten Sie:
Nicht alles ist durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Versicherung zahlt zum Beispiel nicht:
- Wenn der Schaden absichtlich verursacht wurde.
- Bei Schäden durch berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten.
- Für Fahrzeuge, die ein Kennzeichen brauchen (z. B. Auto, Motorrad).
- Für Schäden an Dingen, die man geliehen, gemietet oder zur Reparatur übernommen hat – mit wenigen Ausnahmen.
- Für Schäden durch Alkohol oder Drogen, wenn man stark beeinträchtigt war.
- Bei bestimmten Extremsportarten oder gefährlichen Tätigkeiten.
3. Was sind die Kosten einer Privathaftpflichtversicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie, wie mit uns ausgemacht, etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug. Damit Sie Kosten ersetzt bekommen, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der vereinbarten Versicherungssumme.
4. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund*in?
Als Kund*in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
5. Wann beginnt und wann endet die Privathaftpflichtversicherung?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie hier.
Wichtig zu wissen:
- Die Versicherungssumme (also wie viel gezahlt wird) kann unterschiedlich hoch sein, oft mehrere Millionen Euro.
- Es kann einen Selbstbehalt geben – das heißt, man zahlt einen kleinen Teil selbst.
- Der Schutz gilt in Europa und manchmal weltweit.
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie Fragen zur Unfallversicherung haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsmakler oder wenden Sie sich an info@vav.at.
Hundehaftpflichtversicherung - Produktinformation
1. Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Hundehalter, wenn der Hund einen Schaden verursacht – zum Beispiel, wenn er jemanden beißt oder etwas kaputt macht. Die Versicherung zahlt dann den Schaden, wenn der Hundehalter gesetzlich dafür verantwortlich ist.
2. Was ist bei der Hundehaftpflichtversicherung gedeckt?
Wir prüfen zuerst immer alle Schäden und sagen dann, welche Schäden wir bezahlen. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.
Die Versicherung deckt verschiedene Bereiche ab und wird in unterschiedlichen Varianten angeboten:
1. Haftpflicht für den Hund:
- Gilt für Schäden, die der eigene Hund oder dessen Welpen (bis 6 Monate alt) verursachen.
- Gilt nicht, wenn man Hunde beruflich züchtet, trainiert oder verkauft.
2. Mitversicherte Personen:
- Familienmitglieder und andere Personen im gleichen Haushalt.
- Mitbesitzer des Hundes und auch nicht bezahlte Hundesitter sind mitversichert.
3. Mietsachschäden:
- Wenn der Hund in einer gemieteten Wohnung oder einem Hotelzimmer etwas beschädigt (bis max . 1 Monat Mietdauer).
4. Blinden- und Rettungshunde:
- Wenn der Hund als Blinden-, Therapie- oder Rettungshund genutzt wird (nicht beruflich), ist das mitversichert.
5. Hüterbiss:
- Wenn der Hund den Hundesitter beißt, ist das versichert (außer bei Familienmitgliedern).
6. Fremde Hunde hüten:
- Auch wenn man fremde Hunde hütet, besteht Versicherungsschutz.
7. Verstoß gegen Leinen- und Maulkorbpflicht:
- Wenn der Hund ohne Leine oder Maulkorb geführt wird und etwas passiert, ist das versichert.
Bitte beachten Sie:
Nicht alles ist durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt.
Nicht versichert sind:
- Schäden durch gewerblich genutzte Hunde (z. B. Wachhunde einer Firma).
- Schäden an eigenen Familienmitgliedern im selben Haushalt.
- Schäden, die absichtlich verursacht wurden.
- Wenn der Hund bereits als gefährlich eingestuft ist und spezielle Regeln nicht eingehalten werden.
3. Was sind die Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie, wie mit uns ausgemacht, etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug. Damit Sie die Kosten ersetzt bekommen, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der vereinbarten Versicherungssumme sowie der Rasse des Hundes.
4. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund*in?
Als Kund*in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie hier nachlesen [Link zur Konformitätserklärung].
5. Wann beginnt und wann endet die Hundehaftpflichtversicherung?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie hier [Link zur Konformitätserklärung].
Wichtig zu wissen:
- Die Versicherungssumme kann bis zu 10 Millionen Euro betragen.
- Die Versicherung gilt weltweit (nicht nur in Österreich).
- Es gibt ein tägliches Kündigungsrecht bei Verträgen mit nur 1 Jahr Laufzeit.
- Der Schutz gilt nur subsidiär, wenn eine andere Versicherung bereits besteht (z. B. eine allgemeine Tierhalterversicherung).
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsmakler oder wenden Sie sich an info@vav.at.