Versicherte Personen

Einzelperson

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Einzelperson. Versicherbar sind Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zum 70. Geburtstag.

Partnerschaften

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie der genannte Ehepartner oder Lebensgefährte.

Familien mit Kindern

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie der genannte Ehepartner oder Lebensgefährte. Zusätzlich alle Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder) bis zum 18. Geburtstag, wenn sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.

Alleinerzieher / -in mit Kindern

Versichert ist eine erwachsene Person mit allen Kindern (auch Stief- und Adoptivkinder) bis zum 18. Geburtstag, wenn sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.

Als Berufssportler gelten:

  • Berufs-, Lizenz- und Vertragssportler und Personen, die neben dem Beruf entgeltlichen Sport ausüben, für den sie mehr als bloßen Spesenersatz erhalten und
  • Personen die Vereins- und wettbewerbsmäßig Sport ausüben, bei dem Sie in der jeweils höchsten Spielklasse eines Bundeslandes oder höher spielen.

Versicherungssumme für Dauerinvalidität

Versicherungsschutz besteht, wenn Sie nach einen Unfall dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtig sind (Invalidität).

Die VAV bietet eine Progression von 500 %, das bedeutet bei 100 % Invalidität entspricht die Gesamtleistung 500 % der gewählten Versicherungssumme. Den entsprechenden Betrag sehen Sie im Feld: "Versicherungsleistung bei Vollinvalität".

In vielen Fällen führt ein Unfall nicht zu Vollinvalidität, sondern nur zu einer Teilinvalidität. Die Versicherungsleistung bei 50 % Invalidität und 25 % Invalidität finden Sie unterhalb der Vollinvalidität.

Hinweis: Wir empfehlen eine Grundsumme in der Höhe des 2- bis 3-fachen Bruttojahreseinkommens. 

Ausfallsversicherung / Opferschutz

Die Ausfallsversicherung / der Opferschutz deckt Ihnen persönlich entstandene Schäden, die beim Schädiger uneinbringlich sind. Zum Beispiel: Sie werden von einem Radfahrer am Gehsteig niedergestossen und verletzt. Das Ihnen zugesprochene Schmerzensgeld kann der Radfahrer (Schädiger) auf Grund Arbeitslosigkeit nicht bezahlen. Versicherte Leistung: Pauschalversicherungssumme für Personenschäden: EUR 1.500.000,00 bei Vorsatzdelikten: EUR 50.000,00 Selbstbehalt: EUR 3.000,00 pro Schadenfall

Versicherte Person

Versicherte Personen

Einzelperson

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Einzelperson. Versicherbar sind Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zum 70. Geburtstag.

Partnerschaften

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie der genannte Ehepartner oder Lebensgefährte.

Familien mit Kindern

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie der genannte Ehepartner oder Lebensgefährte. Zusätzlich alle Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder) bis zum 18. Geburtstag, wenn sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.

Alleinerzieher / -in mit Kindern

Versichert ist eine erwachsene Person mit allen Kindern (auch Stief- und Adoptivkinder) bis zum 18. Geburtstag, wenn sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.

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Langtext E-Mail

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Versicherte Personen

Einzelperson

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Einzelperson. Versicherbar sind Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zum 70. Geburtstag.

Partnerschaften

 

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie der genannte Ehepartner oder Lebensgefährte.

Familien mit Kindern

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie der genannte Ehepartner oder Lebensgefährte. Zusätzlich alle Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder) bis zum 18. Geburtstag, wenn sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.

Alleinerzieher / -in mit Kindern

Versichert ist eine erwachsene Person mit allen Kindern (auch Stief- und Adoptivkinder) bis zum 18. Geburtstag, wenn sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.

 

Versicherte Personen

Einzelperson

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Einzelperson. Versicherbar sind Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zum 70. Geburtstag.

Partnerschaften

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie der genannte Ehepartner oder Lebensgefährte.

Familien mit Kindern

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie der genannte Ehepartner oder Lebensgefährte. Zusätzlich alle Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder) bis zum 18. Geburtstag, wenn sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.

Alleinerzieher / -in mit Kindern

Versichert ist eine erwachsene Person mit allen Kindern (auch Stief- und Adoptivkinder) bis zum 18. Geburtstag, wenn sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.

 

Versicherte Personen

Einzelperson

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Einzelperson. Versicherbar sind Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zum 70. Geburtstag.

Partnerschaften

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie der genannte Ehepartner oder Lebensgefährte.

Familien mit Kindern

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie der genannte Ehepartner oder Lebensgefährte. Zusätzlich alle Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder) bis zum 18. Geburtstag, wenn sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.

Alleinerzieher / -in mit Kindern

Versichert ist eine erwachsene Person mit allen Kindern (auch Stief- und Adoptivkinder) bis zum 18. Geburtstag, wenn sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.

Progression

Die "Progression" stellt jenen Prozentsatz dar, um den die "Invaliditätsleistung Grundsumme" bei einer Dauerinvalidität als Unfallfolge erhöht wird. Entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad.


Wählen Sie aus:

  • Progression 300%, d.h. bei 100% Dauerinvalidiät entspricht die Leistung 300 % der Versicherungssumme,

oder

  • Progression 500%, d.h. bei 100 % Dauerinvalidität entspricht die Leistung 500% der Versicherungssumme.

Progressionklausel II bis 300%:

Die Invaliditätsleistung Grundsumme unterliegt der folgenden Progessionsstaffel:

Invaliditätsgrad

Leistung

bis 25 % Dauerinvalidität (DI)

Prozentanteil entsprechend dem Invaliditätsgrad

für den Teil ab 25% bis 49 % DI

doppelte Grundsumme

für den Teil ab 50 % bis 74% DI

dreifache Grundsumme

für den Teil ab 75 % bis 99 % DI

sechsfache Grundsumme

bei 100 % Dauerinvalidität

 300 % der Grundsumme

 

Progressionklausel III bis 500%:

Die Invaliditätsleistung Grundsumme unterliegt der folgenden Progessionsstaffel:

Invaliditätsgrad

Leistung

bis 25 % Dauerinvalidität (DI)

Prozentanteil entsprechend dem Invaliditätsgrad

für den Teil ab 25% bis 49 % DI

dreifache Grundsumme

für den Teil ab 50 % bis 74% DI

fünffache Grundsumme

für den Teil ab 75 % bis 99 % DI

elffache Grundsumme

bei 100 % Dauerinvalidität

 500 % der Grundsumme

 

Beispiel - Progressionsstufe 300%:

Invaliditätsleistung Grundsumme: EUR 100.000,-
Festgestellte Dauerinvalidität: 78 %


Leistung: 25 % von EUR 100.000,-:  EUR  25.000,-
für den Teil ab 25 % bis 49 %:         EUR  50.000,-
für den Teil ab 50 % bis 75 %:         EUR  75.000,-
für den Teil ab 75% bis 78 %;          EUR  18.000,-
Leistung aus Grundsumme:         EUR 168.000,-
 

Unfallkosten

Vorrausetzung für den Einschluss von Unfallkosten ist eine Invaliditätsleistung Grundsumme von mindestens EUR 20.000,00.

Betragsgrenzen der Versicherungssumme für Unfallkosten:

Als Unfallkosten gelten

  • Heilkosten
  • Bergungskosten
  • Rückholkosten (inklusive Hubschrauberrettung)
  • Kosmetische Operationen
  • Kosten des Verletztentransportes
  • Anschaffung künstlicher Gliedmaßen bzw. eines Zahnersatzs
  • sonstige ärztliche Ermessen erforderliche Anschaffungen

Zusätzlich zur Versicherungssumme - prämienfrei - mitversichert:
EUR 15.000,00 (Exklusiv / Ausgewogner Schutz) und EUR 25.000,00 (Top Exklusiv / Umfassender Schutz) für Hubschrauberrettung und für kosmetische Operationen.

D.h. wenn Sie beispielsweise eine Unfallkosten-Deckung von EUR 10.000,00 wählen, erhalten Sie im Falle einer Hubschrauberrettung oder kosmetischen Operation eine Leistung von EUR 25.000,00 (Exklusiv / Ausgewogener Schutz) oder EUR 35.000,00 (Top Exklusiv / Umfassender Schutz).

Spitalgeld

Finanzielle Unterstützung bei Spitalaufenthalt

Bitte wählen Sie die Höhe des Spitalgeldes aus:
Maximum: EUR 100,00 pro Tag

Leistung: ab dem ersten Kalendertag bei Spitalaufenthalt
Dauer: längestens 365 Tage 
Voraussetzung:  medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung nach einem Unfall

Ab einem ununterbrochenen Spitalsaufenthalt von 7 Tagen zahlt die VAV ein Schmerzensgeld (einmalige Pauschalzahlung) in der Höhe von EUR 3.000,00 (Exklusiv / Ausgewogener Schutz) und EUR 5.000,00 (Top Exklusiv / Umfassender Schutz).

Taggeld ab dem 3. Tag

Die Leistung erfolgt täglich ab dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit für max. 365 Tage (innerhalb von 4 Jahren ab Unfalltag). 

Unser Tipp: Wir empfehlen diese Deckung besonders bei selbstständiger Tätigkeit.

Bei Top Exklusiv / Umfassender Schutz:
Die vereinbarte Summe erhöht sich ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
 

Taggeld

Das Taggeld wird ab dem 8. Tag pro Tag aufgrund der Arbeitsunfähigkeit im Beruf oder in der Beschäftigung der versicherten Person nach einem Unfall für längstens 365 Tage innerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag bezahlt.

Bitte wählen Sie die Höhe des Taggeldes aus:
Minimum:  EUR  5,00 pro Tag
Maximum: EUR 50,00 pro Tag

Das Taggeld gilt für den Versicherungsnehmer sowie bei Partnerunfall bzw. Familienunfall auch für den berufstätigen Ehepartner/in bzw. Lebensgefährten/in.

Taggeld kann nicht angeboten werden für:

  • Personen ohne Beruf (z.B. Kinder, Studenten, Pensionisten, Arbeitslose etc.)
  • Hausfrauen / Hausmänner
  • Berufssportler
  • selbstständig Tätige

Knochenbruch

Leistung: Entschädigung bei Knochenbruch nach einem Unfall:

  • Arme und Beine: EUR 500,00
  • Zehen und Fingern: EUR 250,00

Rehabilitationspauschale

Einmalige Pauschalzahlung für Rehabilitation in Höhe von EUR 3.000,00 bei:
- mehr als 10% Dauerinvalidiät
und
ärztlich angeordneten stationären REHA-Aufenthalt von mindestens 3 Wochen.
 

Umfangreiche Hilfeleistungen nach einem Unfall - zu Hause und auf Reisen

Die Leistungen im Detail:

Nach einem unfallbedingten stationären Spitalsaufenthalt von mindestens 24 h werden am ständigen Wohnort des Versicherungsnehmers (versicherte Person) folgende Leistungen für die Dauer von max. 6 Wochen innerhalb eines Jahres ab dem Ereignistag organisiert und bezahlt:

  • Heimhilfe für häusliche Pflege, Wohnungsreinigung, Wäsche bis max. 4 h pro Tag
  • Essensversorgung bis EUR 100,00 pro Tag (Mittagsmenü für VN seine Kinder, und Verwandte 1 Grades, Kinderbetreuung du Haustierbetreuung) sofern die versicherte Person die oben angeführten Tätigkeiten nicht selbst ausführen kann und keine im gemeinsamen Haushalt lebende Person diese Tätigkeiten übernehmen kann.
  • Psychologische Betreuung nach Unfall
    Nach Unfall ist eine einmalige telefonische Beratung durch einen Spezialisten gedeckt.
  • Besuchsreise im Inland nach Unfall:
    Wenn VN länger als 72 h stationär behandelt werden muss, wird eine Besuchsreise für eine nahestehende Person an das Krankenbett (Bahnfahrt 1.Klasse) inklusive Übernachtung mit Frühstück für max. 3 Nächte in einem Mittelklassehotel organisiert.
  • Rechtsberatungshotline nach Unfall:
    Vermittlung einer kostenlosen telefonischen Rechtsberatung nach einem Anruf bei unserer Assistance-Zentrale.
  • Second-Opinion nach Unfall:
    Einholung einer weiteren Fachmeinung falls nach einer schweren, durch einen Unfall verursachten Verletzung weitere Behandlungen/Operationen oder Nachbehandlungen medizinisch notwendig sind.
  • Rehabilitation nach Unfall:
    Beratung über weitere Behandlungsmöglichkeiten und Rehabilitation nach unfallbedingter Primärbehandlung
  • Organisation Rückholung nach Unfall:
    Notwendige Organisation der Rückholung aus dem Ausland nach Österreich.
     

No Sports - Sportausschluss

Bei Auswahl des Sportausschlusses erhalten Sie einen Prämiennachlass von 25% p.a..

Es besteht bei Beantragung des Sportausschlusses kein Versicherungsschutz für Unfälle, die im Rahmen der folgenden Sportarten verursacht werden:
Ballsportarten (insbesondere bei Fußball, Handball, Basketball, Volleyball, Tennis, Squash und Badminton/Federball),
Mountain Biking und Radfahren abseits von Wegen und Straßen,
Eislaufen,
Snowboarden,
Alpin- und Wasserschifahren,
Reiten,
Bergsteigen und Klettern

Unfallrente

Versicherungsummen der Unfallrente sind frei wählbar zwischen mindestens EUR 100,00 und maximal EUR 1.000,00

Bitte wählen Sie aus:

  • Unfallrente befristet auf 20 Jahre

    Ab 35 % Dauerfolgen/dauernde Invalidität wird die Unfallrente in 240 gleichbleibenden Monatsrenten an die versicherte Person geleistet. Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der Rentenleistung, wird der verbleibende Rest der Unfallrente als Kapitalbetrag an die bezugsberechtigten Personen bezahlt.
     
  • Unfallrente lebenslang

    Ab 35 % bis weniger als 50 % Dauerinvalidität werden 50 % der vereinbarten Monatsrente geleistet, ab 50 % Dauerinvalidität als Folge eines versicherten Ereignisses, wird 100 % der vereinbarten lebenslangen Monatrente an die versicherte Person geleistet.

    Die Monatsrente wird jährlich ab dem 01.01. eines jeden Jahres um 1,5 % erhöht.

 

Löst ein Unfall die Leistung einer Unfallrente aus, endet der Unfallrentenvertrag rückwirkend ab dem Unfalltag folgenden Tag. Hat die versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet, endet der Unfallrentenvertrag. Die anteilige Prämie wird ab dem Zeitpunkt der Beendigung dem Versicherungsnehmer zurückerstattet.

Laufzeit 1 Jahr

Wird der Vertrag nach Ende der Laufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann aber, nach dem ersten Jahr, jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, gekündigt werden.

Die Prämien sind auf einjährige Vertrags-/Versicherungsdauer kalkuliert und beinhalten Verwaltungskosten und alle öffentlichen Abgaben (gem. Art. 4, Abs. 5 ABS). Es erfolgt keine Rückverrechnung der enthaltenen Verwaltungskosten.  

Zahlungsweise

Bitte wählen Sie hier Ihre gewünschte Zahlungsweise aus.

- jährlich

- halbjährlich 

- vierteljährlich (nur bei Zahlungsart:Bankeinzug)

- monatlich (nur bei Zahlungsart:Bankeinzug)

Für unterjährige Zahlung fällt bei der VAV Versicherung kein Zuschlag an!

Berufssportler

Als Berufssportler gelten:

  • Berufs-, Lizenz- und Vertragssportler und Personen, die neben dem Beruf entgeltlichen Sport ausüben, für den sie mehr als bloßen Spesenersatz erhalten und
  • Personen die Vereins- und wettbewerbsmäßig Sport ausüben, bei dem Sie in der jeweils höchsten Spielklasse eines Bundeslandes oder höher spielen.

Leider können wir für Berufsportler kein Angebot erstellen.

Leistungserhöhung um EUR 100.000,00

Ab einer festgestellten Dauerinvalidität von mehr als 49,99 % gelangt ein fixer Betrag von EUR 100.000,- zur Auszahlung.

Zusätzlich zum Versicherungsschutz der Grundsumme und der gewählten Progression!
 

Beispiel:
Versicherungssumme (Grundsumme): EUR 100.000,-
Zusatzleistung ab 50 % Dauerinvalidität (EURO-Schutz) EUR 100.000,-
Festgestellte Dauerinvalidität: 95 %

Dauerinvalidität (DI) 95%

Leistungstaffel

 

Leistung aus Grundsumme

   

erste 25 % Invalidität

entsprechend der Invalidität, 25 % der Versicherungsumme

EUR 25.000,-

der Teil ab 25 % bis 50 % DI

doppelte Versicherungssumme

EUR 50.000,-

der Teil ab 50 % bis 75 % DI

dreifache Versicherungssumme

EUR 75.000,-

der Teil ab 75 % bis 95 % DI

sechsfache Versicherungssumme

EUR 120.000,-

     

Zusatzleistung ab 50 % DI

einfache Versicherungsumme der Zusatzleistung

EUR 100.000,-

     
 

Gesamtleistung bei einer Dauerinvalidität von 95 %

EUR 370.000,-

Beachten Sie bitte, dass bei folgenden Erkrankungen kein Versicherungsschutz besteht:

Erkrankungen des Herzens und der Gefäße, der Nerven und des Gehirns,
Psychotischen Störungen, Tourette-Syndrom, Autismus, Diabetes, Epilepsie, Krebs, Multiple
Sklerose, Hämophilie (Bluterkrankheit), schwere Erkrankungen oder Behinderungen des
Bewegungsapparates (Rheuma, Arthrosen, Gelenksprothesen), Parkinson‘sche Krankheit,
TBC, Alkohol-, Medikamenten- oder Drogen-Abhängigkeit, Schwerhörigkeit.

Beachten Sie bitte, dass für folgende Personen kein Versicherungsschutz besteht:

- Personen, die dauernd vollständig arbeitsunfähig sind
- Personen, die dauernd pflegebedürftig sind
- Personen mit über 12 Dioptrien Kurzsichtigkeit
- Personen die von schwerem Nervenleiden befallen sind

Versicherungsbeginn

Ab dem ausgewählten Datum um 00:00 Uhr ist Ihr VAV-Unfallversicherungsschutz aufrecht.

Frühester Versicherungsbeginn ist der auf den Tag des Abschlusses folgende Kalendertag um 0:00 Uhr.

Liegt der gewünschte Versicherungsbeginn an einem Datum, das vor dem zu Stande kommen des Versicherungsvertrages liegt (= Zugang der Polizze), so gewährt Ihnen die VAV ab diesem Datum eine vorläufige Deckung im Umfang der beantragten Versicherung.

Leistung im Todesfall

Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben. Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 72 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war.

Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Für Personen unter 16 Jahren werden im Rahmen der Versicherungssumme die aufgewendeten Begräbniskosten, bis maximal EUR 20.000,00 bezahlt. 

Sportpaket

Abweichend zu den AUVB 2023, Artikel 16, Pkt. 3 gelten Unfälle bei der vereinsmäßigen Ausübung einer Mannschaftssportart ab der höchsten Spielklasse des Bundeslandes als mitversichert.

Ausgenommen davon sind die Mannschaftsportart Fußball, die Tätigkeit als Berufssportler (Berufssportler sind Personen, die mehr als 50 % der Jahresnettoeinkommen aus der ausgeübten Sportart verdienen) und von der Österreichischen Sporthilfe geförderte Personen.

Zusätzlich gelten Unfälle bei einmaliger Ausübung von Extremsportarten als mitversichert.

Urlaubssportpaket

Gefährliche Sportarten bzw. Freizeitaktivitäten (z.B. Tandem-Fallschirmspringen, Rafting, Parasailing, Bungeejumping, Ballonfahren) sind unter folgenden Voraussetzung mitversichert:

  • während einer Urlaubsreise als Freizeit-Angebot
  • einmalig bzw. anlassbezogen als Geschenk oder Firmenevent (z.B.: Incentive Reisen)

Besonderer Arbeitgeber / Öffentlicher Dienst

Beschäftigte (aktive sowie im Ruhestand befindliche Dienstnehmer sowie deren Ehegatten/Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt) der unten angeführten Branchen bzw. Firmen sowie des öffentlichen Dienstes oder anderer staatsnaher Betriebe erhalten einen Sondernachlass.

Bei Abschluss des Vertrages werden Sie gebeten, Ihre Daten zum Beschäftigungsverhältnis anzugeben (Firma, Dienstnummer bzw. Dienststelle/Dienstort).

Öffentlicher Dienst:

  • Berufsfeuerwehr
  • Bezirkshauptmannschaft
  • Bundesbedienstete
  • Bundesheer
  • Finanzen
  • Gemeindebedienstete
  • Justiz
  • KindergärtnerInnen
  • Krankenhaus
  • Landesbedienstete
  • LehrerInnen
  • Magistratsbedienstete
  • Ministerium
  • Polizei
  • Sanatorium
  • Straßenmeisterei
  • Universität
  • Verkehrsbetriebe

Banken:

  • Sämtliche Geldinstitute und Sparkassen

Sozialversicherungsträger:

  • BVA
  • Gebietskrankenkassen
  • PVA
  • Sozialvers. der Gewerblichen Wirtschaft
  • Diverse Sozialversicherungen

Kammern:

  • Arbeiterkammer
  • BFI
  • Bundeswirtschaftskammer
  • Handelskammer
  • Kammer der Gewerblichen Wirtschaft, WIFI
  • Landwirtschaftskammer
  • Diverse Kammern

Div. Firmenzugehörigkeit:

  • ASFINAG
  • BUWOG
  • Caritas
  • Casinos Austria
  • Data-Service
  • E-Werke u.ä.
  • Flughafen
  • Fluglinien in Österreich
  • Forschungszentrum Seibersdorf
  • Geschützte Werkstätten
  • Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
  • Heizbetriebe
  • Joanneum- GesmbH
  • Krankenhaus Management (KMB)
  • Krankentransporte (Rotes Kreuz, etc.)
  • Kuratorium Wiener Pensionistenheime
  • Mildtätige und Kirchliche Einrichtungen
  • ÖBB
  • OMV
  • ORF
  • Post
  • Telekom Austria
  • T-Mobile

Ausgegliederte Betriebe des Bundes:

  • Ages- Agentur f. Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
  • Ages Pharm Med
  • Agrarmarkt Austria
  • Arbeitsmarktservice
  • Austro Control GmbH
  • BBG – Bundesbeschaffung Ges.m.b.H.
  • BHAG – Buchhaltungsagentur des Bundes
  • Börsenbeteiligungsgesellschaft mbH
  • Bundesbeschaffung GmbH
  • Bundesimmobilien GesmbH
  • Bundesrechenzentrum GmbH
  • Bundessporteinrichtungen GmbH
  • Bundes-Wertpapieraufsicht
  • Diplomatische Akademie
  • Eisenbahn Hochleistungsstrecken AG
  • Energie Controll GmbH
  • Familie &
  • Beruf Management GmbH
  • Finanzmarktaufsichtsbehörde
  • Gesundes Österreich GmbH
  • IAF Service GmbH
  • Immobilienmanagementgesellschaft des BundesInsolvenz-Ausfallgeld-Fonds-Service GmbH
  • Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften GmbH
  • Marchfeldschlösser Revitalisierungs GesmbH
  • Münze Österreich AG
  • Museen (Bund/Land)
  • Museumsquartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH
  • ÖFPZ Arsenal GmbH
  • Österreich Institut GmbH
  • Österreichische Bundesfinanzierungsagentur
  • Österreichische Bundesforste AG
  • Österreichische Donau Betriebs AG
  • Österreichische Mediathek
  • Österreichische Salinen AG
  • Österreichische Staatsdruckerei AG
  • Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal GmbH
  • Telekom Austria AG
  • Telekom Austria Beteiligungsgesellschaft
  • Rundfunk und Telekom Regulierungs –GmbH
  • SchieneninfrastrukturfinanzierungsgmbH
  • Schloss Schönbrunn Kultur- und BetriebsgmbH
  • Schönbrunner Tiergarten GesmbH
  • Spanische Hofreitschule
  • Statistik Österreich
  • Theaterservice GmbH
  • Theater (Bund/Land)
  • Umweltbundesamt GmbH
  • Verein Neustart (ehm. Bewährungshilfe)
  • VIA Donau Österr. Wasserstraßen GmbH
  • Wiener Zeitung GmbH

Bestehender VAV Kunde

Wenn Sie bestehender Kunde (und/oder Ihr Ehegatte/Lebensgefährte) in einer der angeführten Versicherungssparten sind bzw. einen Antrag für eine dieser Sparte mit Versicherungsbeginn innerhalb der nächsten 6 Monate eingereicht haben:

  • KFZ-Versicherung
  • Haushaltsversicherung
  • Eigenheimversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

so erhalten Sie für Ihre Unfallversicherung einen Sondernachlass von 10 % der Prämie.

Bitte halten Sie bei Abschluss der Unfallversicherung Ihre bestehende Polizzennummer (aus einer anderen Sparte als der Unfall) bereit bzw. das Datum des Versicherungsbeginnes Ihres Antrages, diese benötigen Sie zur Eingabe.

Hinweis: Der Bestandskunden-Bonus wird nur einmal gewährt und addiert sich nicht mit der Anzahl der bestehenden Verträge.

Unfallkosten

Vorrausetzung für den Einschluss von Unfallkosten ist eine Invaliditätsleistung Grundsumme von mindestens EUR 20.000,00.

Betragsgrenzen der Versicherungssumme für Unfallkosten:

Als Unfallkosten gelten

  • Heilkosten
  • Bergungskosten
  • Rückholkosten (inklusive Hubschrauberrettung)
  • Kosmetische Operationen
  • Kosten des Verletztentransportes
  • Anschaffung künstlicher Gliedmaßen bzw. eines Zahnersatzs
  • sonstige ärztliche Ermessen erforderliche Anschaffungen

Zusätzlich zur Versicherungssumme - prämienfrei - mitversichert:
EUR 15.000,00 (Exklusiv / Ausgewogner Schutz) und EUR 25.000,00 (Top Exklusiv / Umfassender Schutz) für Hubschrauberrettung und für kosmetische Operationen.

D.h. wenn Sie beispielsweise eine Unfallkosten-Deckung von EUR 10.000,00 wählen, erhalten Sie im Falle einer Hubschrauberrettung oder kosmetischen Operation eine Leistung von EUR 25.000,00 (Exklusiv / Ausgewogener Schutz) oder EUR 35.000,00 (Top Exklusiv / Umfassender Schutz).

Verbesserte Gliedertaxe

​Eine verbesserte Gliedertaxe ist für alle Berufe möglich - eine Leistung die nur wenige Versicherungen bieten.

Mit der verbesserten Gliedertaxe steigt die Versicherungsleistung im Falle des (Funktions-)Verlustes eines Körperteils (Invalidität).

Ausschnitt der VAV Gliedertaxe  - Invaliditätsgrad in % bei völligem (Funktions-)Verlust

 

 

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