Ist auf Ihren Namen ein Auto zugelassen?

Um eine Zweiradversicherung bei der VAV abschliessen zu können, müssen Sie lediglich einen PKW/Kombi auf Ihren Namen zugelassen haben (d.h. Ihr Name scheint im Zulassungsschein auf). Diesem gleichgestellt, ist die ständige und alleinige Nutzung eines Firmen PKW.  

Wird im Schadenfall festgestellt, dass diese Vorraussetzung nicht erfüllt ist (Vorlage Zulassungsschein), wird ein Schadenersatzbeitrag in Höhe von EUR 250,00 vorgeschrieben. Ihr Versicherungsschutz ist selbstverständlich voll aufrecht.

Personen unter 23 Jahren

Für Personen unter 23 Jahren, die ein Mofa, Moped oder Kleinmotorrad versichern möchten, gilt:
Sie können dieses bei der VAV versichern, sofern für die Eltern ein aufrechter Versicherungsvertrag für einen PKW/Kombi bei der VAV besteht. Bitte halten Sie die Polizzennummer für die Eingabe bereit.

 

Versicherungssumme

Wählen Sie Ihre Versicherungssumme (in Euro):

  • 10 Millionen - guter Schutz
  • 15 Millionen - optimale Sicherheit
  • 20 Millionen - höchste Sicherheit

VAVorteil: Subsidiäre KFZ – Lenker - Haftpflichtversicherung - kostenlos bei 20 Millionen Euro Versicherungssumme

Der Versicherungsnehmer deckt durch die subsidiäre Lenker-Haftpflichtversicherung das Risiko ab, dass er in Europa (Geltungsbereich gemäß AKHB) ein Kraftrad oder einen PKW/Kombi lenkt, dessen Eigentümer oder Versicherungsnehmer er nicht ist, für das keine ausreichende Deckungssumme besteht. Die Deckungssumme der subsidiären Lenker-Haftpflichtversicherung entspricht dem Ausmaß der Deckungssumme des aufrechten KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrages des Versicherungsnehmers bei der VAV.

Das heisst, egal wessen Fahrzeug Sie lenken, in Österreich und dem europäischen Ausland sind Sie immer mit Ihrer Haftpflichtversicherungssumme von 20 Millionen Euro versichert!

Für Vermögensschäden, die nicht Personen- oder Sachschäden sind, leisten wir bis zu EUR 30.000,-.  

Winternachlass

 

Was ist der Winternachlass?
Prämiennachlass für den Verzicht auf die Benützung des Kraftrades im Zeitraum vom 01. November bis 01. März eines jeden Jahres.

Welcher Schutz bleibt aufrecht?
Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung bleibt das ganze Jahr aufrecht, jedoch gilt bei Benützung des Kraftrades im Zeitraum von 01. November bis 01. März eines jeden Jahres ein Schadenersatzbeitrag. Dieser Schadenersatzbeitrag beträgt für jeden Versicherungsfall nicht mehr als die Entschädigungsleistung, höchstens jedoch EUR 350,00 inklusive Versicherungssteuer.

Kaskoversicherung: 
Die Kaskoversicherung wird für den Zeitraum 01. November bis 01. März auf das Garagenrisiko beschränkt, d.h. sie gilt nur für Versicherungsfälle, die sich innerhalb der Garage oder auf dem Abstellplatz ereignen.

Mit Auswahl des Winternachlasses verzichten Sie auf die Prämienrückerstattung der Versicherungsprämie für den Fall einer Kennzeichenhinterlegung (Hinterlegungsverzicht).

Rückerstattung der motorbezogenen Versicherungssteuer:
Sollten Sie das Fahrzeug durch Abmeldung oder Hinterlegung von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln ununterbrochen mindestens 45 Tage stilllegen (ohne Tag der Hinterlegung und Ausfolgung), wird für den Zeitraum der nachgewiesenen Stilllegung keine motorbezogene Versicherungssteuer verrechnet.

24 Stunden Pannen-Service

Leistungen des VAV 24h Pannen-Service für nur EUR 25,00 pro Jahr

  • Hilfe vor Ort: Pannenhilfe am Ort des Ereignisses oder Abschleppen in die nächste geeignete Werkstätte bis EUR 150,00 pro Fall.
  • Die Kosten für Reparaturen und Ersatzteile sind nicht versichert, ausgenommendie im Pannenfahrzeug mitgeführten Kleinteile (z.B. Keilriemen, Glühbirnen etc).
  • Übernachtung: 
  • Wenn das Fahrzeug nicht am gleichen Tag repariert werden kann, organisiert und bezahlt das VAV 24h Pannen-Service eine Übernachtung für Fahrer und Insassen bis insgesamt EUR 150,00
  • Heimreise/Kraftfahrzeugrückführung bis insgesamt EUR 150,00
  • Wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder nach einem Schaden nicht binnen 24 Stunden repariert werden kann, ist die Heimreise aller Insassen an den Wohnortdes Versicherungsnehmers sowie die Kosten der Abholung des Fahrzeuges durch eine Person mitversichert.
  • Rücktransport des reparierten oder wiedergefundenen Fahrzeuges, ausgenommen bei Totalschaden.
  • Rückführung durch Ersatzfahrer wenn der Lenker erkrankt, verletzt oder stirbt und keiner der Insassen in der Lage ist das Fahrzeug zurückzuführen bis zu EUR 150,00
  • Rückführung eines Anhängers: Muss ein Anhänger infolge Panne, Unfall oder Diebstahl des Zugfahrzeuges zurückgelassen werden, werden die Rücktransportkosten bis zu EUR 150,00 übernommen.
  • Benachrichtigungsservice: Bei Bedarf werden durch die VAV 24h-Pannen-Service-Zentrale die Angehörigen und Arbeitgeber der betroffenen Personen entsprechend informiert.
  • Reiseinformationen: Auf Anfrage erteilt das VAV 24h Pannen-Service wichtige Reiseinformationen, z.B. Einreisebestimmungen, Gebühren etc.

Wer ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für das in der Polizze bezeichnete Kraftfahrzeug, gleichgültig wer Lenker oder Insasse des KFZ ist.

Wo gilt der VAV 24h Pannen-Service?
Der Schutz gilt für die folgenden Staaten: Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien,Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Montenegro, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Vatikanstaat.

Was tun bei Panne, Unfall oder Diebstahl?
Sie erreichen die VAV 24h-Pannen-Service Zentrale, das ganze Jahr hindurch rund um die Uhr unter der Telefonnummer: 01 / 52503-6559  

Deckungsumfang

Zur Deckungsübersicht: Jetzt öffnen

Deckungsübersicht

KFZ-Kaskoversicherung Motorrad Teilkasko Vollkasko
Folgende Naturgewalten: Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen, Hagel, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm
Brand, Explosion
Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen
Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild, Federwild und Haustieren auf öffentlichen Straßen
Bruchschäden an Gläsern
Kollision mit einem unbekannten Kraftfahrzeug (Parkschaden)
Unfall, mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus)

mit durchgehendem Selbstbehalt - jeweils 5 %, mindestens EUR 400,00

nicht gedeckt

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Motorrad-Rechtsschutz

Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Jetzt: Versicherungssumme EUR 250.000,- für nur EUR 48,00 Jahresprämie!

Die Übernahme aller Kosten, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aufgewendet werden müssen - und zwar bis zu EUR 250.000,- je Rechtsschutzfall - ist fixer Bestandteil unseres Angebots.

Wirklich starke Leistungen:

  • freie Rechtsanwaltswahl
  • kein Selbstbehalt

Versicherungsumfang:

Fahrzeug-Rechtsschutz

- die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit der Verwendung des versicherten Fahrzeuges (Schadenersatz-Rechtsschutz)

- die Verteidigung in Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfall oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften (Straf-Rechtsschutz)

- die Vertretung in Verfahren wegen Entziehung oder Einschränkung der Lenkerberechtigung sowie der Wiederausfolgung (Führerschein-Rechtsschutz)

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz

- die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich Ersatzteile und Zubehörbetreffen.
- Inklusive Streitigkeiten aus VAV Versicherungsverträgen, wenn diese Streitigkeiten aus Schadenfällen resultieren.
Ausgenommen Streitigkeiten aus VAV Rechtschutz-Versicherungsverträgen.

Lenker-Rechtsschutz

- Schadenersatz- und Straf- sowie Führerschein-Rechtsschutz als Lenker von nicht in Ihrem Eigentum stehenden Fahrzeugen.

Versicherte Person

Versicherte Person ist der Versicherungsnehmer.

Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, den Kanarischen Inseln, Madeira, den Azoren.

Im Lenker-Rechtsschutz gilt die Deckung weltweit.

Den gesamten Leistungsumfang sowie Deckungssummen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.  

Voraussichtlicher Versicherungsbeginn

 

Bei Neuanmeldung bzw. Fahrzeugwechsel
Geben Sie bitte das gewünschte Anmeldedatum Ihres neuen Fahrzeugs bekannt (= Versicherungsbeginn).

Hinweis: Sollte das tatsächliche Anmeldedatum mit dem hier angegeben Datum später nicht übereinstimmen, korrigieren wir dieses automatisch in Ihrer Polizze.
 

Bei Versicherungswechsel

  • Versicherungswechsel nach Kündigung der Vorversicherung zum Vertragsablauf:

            Der Versicherungsbeginn ist der auf das Zulassungsdatum nächstfolgende Monatserste.

            Beispiel:
            Datum der Zulassung: 23.08. 
            dann ist der Versicherungsbeginn: 01.09.

  • Versicherungswechsel nach Kündigung wegen Prämienerhöhung

           Der Versicherungsbeginn richtet sich nach dem Datum des Einlangens Ihrer Kündigung bei der Vorversicherung. Der neue Versicherungsbeginn                             erfolgt einen Monat danach.

           Beispiel:
           Die Kündigung langt am 10.08. beim Vorversicherer ein;
           Versicherungsbeginn ist der 10.09.

Versicherungssumme KFZ-Haftpflicht

Wählen Sie Ihre Versicherungssumme (in Euro):

  •   7 Millionen - gesetzliche Mindestversicherungssumme
  • 10 Millionen
  • 15 Millionen - hohe Sicherheit,
  • 20 Millionen - optimale Sicherheit - inklusive "Subsidiärer Lenker-Haftpflichtversicherung"

Subsidiäre KFZ – Lenker - Haftpflichtversicherung - kostenlos bei 20 Millionen Euro Versicherungssumme

Der Versicherungsnehmer deckt durch die subsidiäre Lenker-Haftpflichtversicherung das Risiko ab, dass er in Europa (Geltungsbereich gemäß AKHB) ein Kraftrad oder einen PKW/Kombi lenkt, dessen Eigentümer oder Versicherungsnehmer er nicht ist, für das keine ausreichende Deckungssumme besteht. Die Deckungssumme der subsidiären Lenker-Haftpflichtversicherung entspricht dem Ausmaß der Deckungssumme des aufrechten KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrages des Versicherungsnehmers bei der VAV.

Das heisst, egal wessen Fahrzeug Sie lenken, in Österreich und dem europäischen Ausland sind Sie immer mit Ihrer Haftpflichtversicherungssumme von 20 Millionen Euro versichert!

Für Vermögensschäden, die nicht Personen- oder Sachschäden sind, leisten wir bis zu EUR 60.000,-.

Zubehör- und Bekleidungspaket

Bis zu einer Versicherungssumme von EUR 2.000,00 auf Erstes Risiko ist folgende Sicherheitsbekleidung versichert: Helme, Schutzanzüge, Kombi, inkl. Protektoren, Stiefel, Handschuhe.

Versichert sind Schäden an der Sicherheitsbekleidung des Lenkers/der Lenkerin und der mitgeführten Personen.

Folgende Schäden gelten als versichert:
Beschädigungen oder die Zerstörung, die in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Unfall des benutzten Motorrades stehen. Nicht versichert sind rein optische Beschädigungen, durch die die Sicherheitswirkung nicht beeinträchtigt wird.

Der Diebstahl, sofern sich die versicherte Sache in vollständig abgeschlossenen, im Motorrad fest montierten und gegen Diebstahl gesicherten Behältnissen befunden hat; der Diebstahl von Helmen ist auch versichert, wenn sie mit einem Helmschloss am Motorrad gesichert waren.

Ein Diebstahl ist bei der nächsten Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen.

CO2-Wert

 

Die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer erfolgt auf Basis der übermittelten Angaben. Diese kann jedoch variieren. Die tatsächliche Höhe bemisst sich nach der endgültig ausgewählten Fahrzeugausstattung. 


Die CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer wurden nach dem World Motorcycle Test Cycle (WMTC) festgelegt. 

Geburtsdatum

 

  • Für Personen unter 23 Jahren können wir leider kein Angebot für ein Kraftrad über 50 ccm erstellen.
     
  • Personen unter 23 Jahren, die ein Mofa, Moped oder Kleinmotorrad versichern möchten, können dieses bei der VAV versichern, sofern für die Eltern ein aufrechter Versicherungsvertrag für einen PKW/Kombi bei der VAV besteht. Bitte halten Sie die Polizzennummer für die Eingabe bereit.

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