§ 57a Prüfplakette (Pickerl)

Für Fahrzeuge mit erstmaliger Zulassung in Österreich vor 1987, die keine weiße § 57a Begutachtungsplakette (Pickerl) haben - das sind üblicherweise Benziner ohne Kat - erhöht sich die motorbezogene Versicherungssteuer um 20 %.

Die gesetzliche Regelung dazu findet sich im Versicherungssteuergesetz, § 6 Abs. 3 lit. b: Für mit einem Fremdzündungsmotor ausgestattete Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, die vor dem 1. Jänner 1987 erstmals im Inland zum Verkehr zugelassen wurden, erhöht sich die motorbezogene Versicherungssteuer um 20 %, sofern nicht nachgewiesen wird, dass das Kraftfahrzeug die gemäß § 1d Abs. 1 Z 3 Kategorie A oder B der KDV 1967, BGBl. Nr. 399, in der Fassung der 34. Novelle, BGBl. Nr. 579/1991, vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte einhält.

Bonus-Malus-Stufe


Entnehmen Sie Ihre aktuelle Prämienstufe Ihrer letzten Prämienvorschreibung

Zur Übernahme Ihrer Prämienstufe von der Vorversicherung darf eine eventuelle Unterbrechung (kein Fahrzeug auf Sie angemeldet) nicht länger als zwei Jahre gedauert haben.

Eine Malus-Stufe ist nicht auswählbar, da wir aus risikotechnischen Gründen Fahrer in einer Malusstufe nicht zeichnen.

Für mehrjährige "Stufe 0 Fahrer" bieten wir die Stufen -1 (mindestens 2 Jahre in Stufe 0) bzw. -2 (mindestens 3 Jahre in Stufe 0). Beachten Sie, dass hier ein Nachweis von Ihrer Vorversicherung zu erbringen ist.

Ein Fahrzeug wird erstmalig auf Ihren Namen angemeldet bzw. ein zusätzliches Fahrzeug wird auf Ihren Namen angemeldet:

Ihre Prämienstufe ist 9, wenn Sie erstmalig Versicherungsnehmer sind oder ein zusätzliches Fahrzeug auf Ihren Namen angemeldet wird.


Übernahme von Prämienstufen, wenn das Fahrzeug den Besitzer wechselt:
Eine Übernahme ist möglich:

  • Bei Verkauf des Fahrzeuges an einen nahen Angehörigen (Ehegatte, Lebensgefährte, Geschwister im gleichen Haushalt, Verwandter in gerader Linie)
  • wenn Sie als Leasingnehmer oder Mieter ein Fahrzeug kaufen, das Sie mindestens 1 Jahr in Gebrauch hatten.
  • wenn Sie ein Dienstfahrzeug kaufen, das mindestens 1 Jahr in Ihrem Gebrauch war.

Zuzug aus dem Ausland/Erstmalige Versicherung in Österreich:
Wir rechnen Ihnen Ihre schadenfreien Jahre aus dem Ausland gerne an, jedoch benötigen wir binnen 14 Tagen einen Nachweis Ihrer Versicherung (Schadenfreiheitsbestätigung), andernfalls müssen wir Ihren Vertrag in der Grundstufe 9 (90 %) polizzieren. Wenn Sie diese Bestätigung zur Hand haben, können Sie diese im Antragsteil anhängen.

So funktioniert das Bonus-Malus-System:
Das Bonus-Malus-System orientiert sich am Schadenverlauf innerhalb des Beobachtungszeitraumes (1.10. - 30.9.) eines jeden Jahres.

Kein Schaden innerhalb des Beobachtungszeitraumes: Umstufung in die nächst niedrigere Prämienstufe, zur im nächsten Kalenderjahr folgenden Hauptfälligkeit (frühestens zum 1.1.).

Für jeden Schadenfall, der vom Versicherer bezahlt wird oder für den eine Rückstellung gebildet wurde, erfolgt eine Umstufung um drei Prämienstufen Richtung Malus. Diese Umstufung erfolgt ebenso zur nächsten, dem Beobachtungszeitraum folgenden Hauptfälligkeit im nächsten Kalenderjahr (frühestens zum 1.1.). Schadenfälle die Sie selber bezahlen bleiben unberücksichtigt.

Zweitwagenbonus (beide Autos bei der VAV versichert)

Haben Sie oder Ihr Partner im gemeinsamen Haushalt bereits einen PKW/Kombi bei der VAV versichert und wird Ihr Zweitfahrzeug (nur PKW/Kombi oder kleine Laster) auf denselben Versicherungsnehmer oder dessen Ehegatten bzw. Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt angemeldet, dann erhalten Sie den Zweitwagenbonus.

Das zweite Fahrzeug wird um drei Prämienstufen (nicht Bonus-Malus-Stufen) niedriger bei der VAV eingestuft.

Und so geht`s:

  • Geben Sie in das Feld "Bonus-Malus-Stufe" die tatsächliche Stufe Ihres Zweitfahrzeugs ein.
    Bei erstmaliger Zulassung eines Zweitwagens ist dies die Stufe 9.
     
  • Wählen Sie den "Zweitwagen-Bonus mit "Ja" aus.
     
  • Die weitere Berechung Ihrer Prämie erfolgt nun inkl. der Nachlässe für die entsprechende, um drei Stufen verringerte Bonusstufe. Dies gilt nicht für Minusstufen.
     
  • Halten Sie Ihre Polizzennummer des bereits bei der VAV versicherten Fahrzeuges bereit, diese müssen Sie bei den Antragsfragen zum "Zeitwagen-Bonus" eingeben.

Dies gilt jedoch nur in den Prämienstufen -2 bis 9 und nur dann, wenn zum Zweitfahrzeug kein maluswirksamer Schaden anhängig ist, der noch nicht zu einer Umreihung in Richtung Malus geführt hat. 

Bei Wegfall des Erstfahrzeuges entfällt der in Anspruch genommene Bonus.

 

Kilometerleistung - fahrleistungsabhängige Tarifierung

Bitte geben Sie Ihre voraussichtliche jährliche Fahrleistung an.

Die VAV Versicherung bietet Ihnen eine fahrleistungsabhängige Tarifierung!

Zur Kontrolle ist die VAV berechtigt, jederzeit die Angaben für die Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse zu prüfen und bei Ihnen entsprechende Nachweise anzufordern.

Fahrzeugalter bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer

Es werden zwei Altersklassen für das "Fahrzeugalter bei Anschaffung" durch Sie unterschieden:

  • "Fabriksneu (Fahrzeug nicht älter als 3 Monate)": z.B. Neuwagen mit Erstzulassung auf Ihren Namen oder KFZ mit sog. "Tageszulassung"
  • Gebraucht (Fahrzeug älter als 3 Monate: z.B. Vorführ-/Jahreswagen oder Gebrauchtwagen. D.h. Die Fahrzeuganmeldung auf Ihren Namen war 3 Monate (bis 90 Tage) nach der Erstzulassung des Autos.

z.B.:
Erstzulassung: 21.01.2016
Datum der Zulassung auf Ihren Namen: 01.04.2017
Auswahl: Gebraucht (Fahrzeug älter als 3 Monate)

VAV Nutzerrabatt


Wird das Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer sowie Ehepartner/Lebensgefährten gelenkt (höchstens 2 Personen), auch bei unterschiedlichen Haushalten, profitieren Sie vom Nutzerrabatt. Bei Firmen: eine namentlich genannte Person.

Sollte im Schadenfall das Fahrzeug von einer anderen Person gelenkt worden sein beträgt der Schadenersatzbeitrag für jeden Versicherungsfall max. EUR 250,00 inkl. Versicherungssteuer.

Hinweis: Schadenersatzbeitrag für Jugendliche Lenker
Verursacht ein Lenker, der das 23. Lebensjahr nicht vollendet hat, einen leistungspflichtigen Schaden, so gelangt ein Schadenersatzbeitrag von max. EUR 400,00 inkl. Versicherungssteuer zur Vorschreibung.

Kein Schadenersatzbeitrag im Falle eines Schadens bei bewilligten L-17 Ausbildungsfahrten bzw. bewilligten L-Übungsfahrten gemäß § 122 KFG. Für Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitstrainings gilt diese Ausnahme nicht.

Sind im Versicherungsfall sowohl die Haftpflicht- als auch die Kaskosparte betroffen, werden eventuelle Selbstbehalte nur einmal, aus der Kaskoversicherung, vorgeschrieben. Die Selbstbehalte sind nie höher als die Entschädigungsleistung.

Sind Sie bereits VAV-Kunde?


VAV-Kunden sowie deren Ehegatte/Lebensgefährte mit aufrechter Auto-, Motorrad-, Haushalts-, Rechtsschutz-, Eigenheim- oder Unfallversicherung erhalten 10% Rabatt auf die Haftpflichtversicherung.

Sie sind bestehender Kunde der Autoversicherung bei der VAV und wollen einen zusätzlichen Wagen versichern? Dann wählen Sie bitte zusätzlich den Zweitwagen-Bonus aus.

Staatsbürgerschaft - Zuzug aus dem Ausland

Für Staatsbürger von Ländern, die in der Auswahlliste nicht angeführt sind, können wir leider kein Angebot online berechnen. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice: onlinevertrieb@vav.at bzw. T. 01.716 07-606.

Zuzug aus dem Ausland/Erstmalige Versicherung in Österreich

Wir rechnen Ihnen Ihre schadenfreien Jahre aus dem Ausland gerne an, jedoch benötigen wir binnen 14 Tagen einen Nachweis Ihrer Versicherung (Schadenfreiheitsbestätigung), andernfalls müssen wir Ihren Vertrag in der Grundstufe 9 (90 %) polizzieren. Wenn Sie diese Bestätigung zur Hand haben, können Sie diese im Antragsteil anhängen.

Melden Sie erstmalig ein KFZ in Österreich an?

Bitte wählen Sie auf der Seite "Persönliche Daten" die Auswahl "Erstvertrag".
Wenn Sie der Auswahl "Bonus-Malus-Stufe" eine niedrigere als der Stufe 9 ausgewählt haben, bitte hängen Sie uns eine entsprechende Bestätigung Ihrer schadenfreien Jahre (Schadenfreiheitsklasse) an oder senden Sie uns diese per E-Mail an: onlinevertrieb(at)vav.at

Für Staatsbürger von Ländern, die in der Auswahlliste nicht angeführt sind, können wir leider kein Angebot berechnen.

Besondere Arbeitgeber / Öffentlicher Dienst

Beschäftigte (aktive sowie im Ruhestand befindliche Dienstnehmer sowie deren Ehegatten/Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt, Witwen/Witwer) der unten angeführten Branchen bzw. Firmen sowie des öffentlichen Dienst oder anderer staatsnaher Betriebe erhalten einen Sondernachlass.

Bei Abschluss des Vertrages werden Sie gebeten, Ihre Daten zum Beschäftigungsverhältnis anzugeben (Firma, Dienstnummer bzw. Dienststelle/Dienstort).

Öffentlicher Dienst:

Berufsfeuerwehr

Bezirkshauptmannschaft

Bundesbedienstete

Bundes- und Landesorchester

Bundesheer

BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) 

Finanzen

Gemeindebedienstete

Jugend am Werk

Justiz

KindergärtnerInnen

Konsumentenschutzvereine

Krankenhaus

Landesbedienstete

LehrerInnen

Magistratsbedienstete

Ministerium

Polizei

Sanatorium

Straßenmeisterei

Universität und Fachhochschule 

Verkehrsbetriebe

 

Banken:

Sämtliche Geldinstitute und Sparkassen

 

Sozialversicherungsträger:

BVA

Gebietskrankenkassen

ÖGK

PVA

Sozialvers. der Gewerblichen Wirtschaft

Diverse Sozialversicherunge

 

Kammern:

Arbeiterkammer

BFI

Bundeswirtschaftskammer

Handelskammer

Kammer der Gewerblichen Wirtschaft, WIFI

Landwirtschaftskammer

Diverse Kammern

 

Div. Firmenzugehörigkeit:

ASFINAG

BUWOG

Caritas

Casinos Austria

Data-Service

E-Werke u.ä.

Flughafen

Fluglinien in Österreich

Forschungszentrum Seibersdorf

Geschützte Werkstätten

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Heizbetriebe

Joanneum- GesmbH

Krankenhaus Management (KMB)

Krankentransporte (Rotes Kreuz, etc.)

Kuratorium Wiener Pensionistenheime

Mildtätige und Kirchliche Einrichtungen

ÖBB

OMV

ORF

Post

Telekom Austria

T-Mobile

 

Ausgegliederte Betriebe des Bundes:

Ages- Agentur f. Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Ages Pharm Med

Agrarmarkt Austria

Arbeitsmarktservice

Austro Control GmbH

BBG – Bundesbeschaffung Ges.m.b.H.

BHAG – Buchhaltungsagentur des Bundes

Börsenbeteiligungsgesellschaft mbH

Bundesbeschaffung GmbH

Bundesimmobilien GesmbH

Bundesrechenzentrum GmbH

Bundessporteinrichtungen GmbH

Bundes-Wertpapieraufsicht

Diplomatische Akademie

Eisenbahn Hochleistungsstrecken AG

Energie Controll GmbH

Familie &

Beruf Management GmbH

Finanzmarktaufsichtsbehörde

Gesundes Österreich GmbH

IAF Service GmbH

Immobilienmanagementgesellschaft des BundesInsolvenz-Ausfallgeld-Fonds-Service GmbH

Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften GmbH

Marchfeldschlösser Revitalisierungs GesmbH

Münze Österreich AG

Museen (Bund/Land)

Museumsquartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH

ÖFPZ Arsenal GmbH

Österreich Institut GmbH

Österreichische Bundesfinanzierungsagentur

Österreichische Bundesforste AG

Österreichische Donau Betriebs AG

Österreichische Mediathek

Österreichische Salinen AG

Österreichische Staatsdruckerei AG

Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal GmbH

Telekom Austria AG

Telekom Austria Beteiligungsgesellschaft

Rundfunk und Telekom Regulierungs –GmbH

SchieneninfrastrukturfinanzierungsgmbH

Schloss Schönbrunn Kultur- und BetriebsgmbH

Schönbrunner Tiergarten GesmbH

Spanische Hofreitschule

Statistik Österreich

Theaterservice GmbH

Theater (Bund/Land)

Umweltbundesamt GmbH

Verein Neustart (ehm. Bewährungshilfe)

VIA Donau Österr. Wasserstraßen GmbH

Wiener Zeitung GmbH

Versicherungssumme KFZ-Haftpflicht

Wählen Sie Ihre Versicherungssumme (in Euro):

  • 10 Millionen - guter Schutz
  • 15 Millionen - optimale Sicherheit
  • 20 Millionen - höchste Sicherheit

VAVorteil: Subsidiäre KFZ-Lenker-Haftpflichtversicherung - kostenlos ab 10 Millionen Euro Versicherungssumme

Der Versicherungsnehmer deckt durch die subsidiäre Lenker-Haftpflichtversicherung das Risiko ab, dass er in Europa (Geltungsbereich gemäß AKHB) ein Kraftrad oder einen PKW/Kombi lenkt, dessen Eigentümer oder Versicherungsnehmer er nicht ist, für das keine ausreichende Deckungssumme besteht. Die Deckungssumme der subsidiären Lenker-Haftpflichtversicherung entspricht dem Ausmaß der Deckungssumme des aufrechten KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrages des Versicherungsnehmers bei der VAV.

Das heißt, egal wessen Fahrzeug Sie lenken, in Österreich und dem europäischen Ausland sind Sie immer mit Ihrer Haftpflichtversicherungssumme von mind. 10 Millionen Euro versichert!

Für Vermögensschäden, die nicht Personen- oder Sachschäden sind, leisten wir bis zu EUR 80.000.

Der VAV 24h-Pannen-Service

Leistungen des VAV 24h-Pannen-Service

  • Hilfe vor Ort: Pannenhilfe am Ort des Ereignisses oder Abschleppen in die nächste geeignete Werkstätte bis EUR 300,00 pro Fall.

    Die Kosten für Reparaturen und Ersatzteile sind nicht versichert, ausgenommen die im Pannenfahrzeug mitgeführten Kleinteile (z.B. Keilriemen, Glühbirnen etc).

    Sollte kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, werden die Taxikosten bis EUR 50,00 übernommen.
     
  • Übernachtung:
    Wenn das Fahrzeug nicht am gleichen Tag repariert werden kann, organisiert und bezahlt das VAV 24h-Pannen-Service eine Übernachtung für Fahrer und Insassen bis insgesamt EUR 150.
     
  • Heimreise/Kraftfahrzeugrückführung bis insgesamt EUR 150
    Wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder nach einem Schaden nicht binnen 24 Stunden repariert werden kann, ist die Heimreise aller Insassen an den Wohnort des Versicherungsnehmers sowie die Kosten der Abholung des Fahrzeuges durch eine Person mitversichert.
     
  • Rücktransport des reparierten oder wiedergefundenen Fahrzeuges, ausgenommen bei Totalschaden.  

  • Rückführung durch Ersatzfahrer bis zu EUR 150, wenn der Lenker erkrankt, verletzt oder stirbt und keiner der Insassen in der Lage ist das Fahrzeug zurückzuführen.

  • Rückführung eines Anhängers: Muss ein Anhänger infolge Panne, Unfall oder Diebstahl des Zugfahrzeuges zurückgelassen werden, werden die Rücktransportkosten bis zu EUR 150 übernommen.
     
  • Benachrichtigungsservice: Bei Bedarf werden durch die VAV 24h-Pannen-Service-Zentrale die Angehörigen und Arbeitgeber der betroffenen Personen entsprechend informiert.
     
  • Reiseinformationen: Auf Anfrage erteilt das VAV 24h-Pannen-Service wichtige Reiseinformationen, z.B. Einreisebestimmungen, Gebühren etc.
     

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für das in der Polizze bezeichnete Kraftfahrzeug, gleichgültig wer Lenker oder Insasse des KFZ ist.

Wo gilt der VAV 24h-Pannen-Service?

In Europa im geografischen Sinne, inkl. Österreich.

Was tun bei Panne, Unfall oder Diebstahl?

Sie erreichen die VAV 24h-Pannen-Service Zentrale das ganze Jahr hindurch rund um die Uhr unter der Telefonnummer: 01 / 52503-6559.

Kaskovarianten - Deckungsübersicht

 

WICHTIG für Neuabschluss einer Kaskoversicherung für Ihren Gebrauchtwagen: 

Eine Kaskovorschadenbesichtigung ist erforderlich, wenn Sie eine Kaskoversicherung für ein Fahrzeug abgeschlossen haben, das bereits älter als 13 Monate ist. Diese kann entfallen, wenn für das Fahrzeug bereits eine Kaskoversicherung mit mindestens dem gleichen Deckungsumfang bestand.

Hinweis:
Fahrzeuge, deren Karosserie mit Folien beklebt sind, können nicht kaskoversichert werden.

Folgendes ist in den einzelnen Kaskovarianten versichert:

Vollkasko:
Unfall/Kollisionen:
Beschädigung/Schäden durch selbstverursachte Unfälle
Vandalismus
Parkschaden
Diebstahl
Naturgewalten
Tierschaden
Glasschäden
Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen Bedarfs durch Einbruchdiebstahl

Teilkasko, mit Vandalismus, mit Parkschaden:
Vandalismus
Parkschaden
Diebstahl
Naturgewalten
Tierschaden
Glasschäden
Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen Bedarfs durch Einbruchdiebstahl

Teilkasko, mit Vandalismus, ohne Parkschaden:
Vandalisums
Diebstahl
Naturgewalten
Tierschaden
Glasschäden
Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen Bedarfs durch Einbruchdiebstahl

Teilkasko, ohne Vandalismus, mit Parkschaden:
Parkschaden
Diebstahl
Naturgewalten
Tierschaden
Glasschäden
Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen Bedarfs durch Einbruchdiebstahl

Teilkasko, ohne Vandalismus, ohne Parkschaden:
Diebstahl
Naturgewalten
Tierschaden
Glasschäden
Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen Bedarfs durch Einbruchdiebstahl

Deckungen im Detail (Auszug aus den AKKB gemäß Art 1 in der gültigen Fassung):

Unfall / Kollisionen:
Beschädigung/Schäden des eigenen Fahrzeuges durch Unfälle, das sind unmittelbar von außen, plötzlich und mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignisse auf das Fahrzeug.

Vandalismus:
Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter am Fahrzeug (Vandalismusschäden) sind mitversichert.

Parkschaden:
Schäden durch Berührung des geparkten oder kurzfristig abgestellten (haltenden) Fahrzeuges durch ein unbekanntes Kraftfahrzeug (Parkschaden) sind mitversichert.

Diebstahl:
Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild, Federwild und Haustieren auf Straßen mit öffentlichen Verkehr, Entwendung von im versperrten Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen Bedarfes bis max. EUR 1.000,00 zum Neuwert (ausgenommen Handy, Laptop, etc.) und Ersatz von entwendeten personenbezogenen öffentlichen Dokumenten bis EUR 250,00.

Naturgewalten:
Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Dachlawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Brand, Explosion, Kurzschluss-/Schmorschäden.

Tierschaden:
direkte Schäden durch Tierbisse, Bergungskosten im Totalschadenfall bis EUR 2.000,00.

Glasschäden:
auf Bruchschäden an Windschutz- (Front-), Seiten- und Heckscheiben, Panoramadächern, Glasschiebedächern, sowie an Scheinwerfern, Heckleuchten, Nebellichtern, Blinkercellonen und Außenspiegeln; Bei Reparatur entfällt der Selbstbehalt.

VAVorteil: Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind prämienfrei mitversichert.

Es gelten die Kaskobedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

Selbstbehalt

 

WICHTIG für Neuabschluss einer Kaskoversicherung für Ihren Gebrauchtwagen: 

Eine Kaskovorschadenbesichtigung ist erforderlich, wenn Sie eine Kaskoversicherung für ein Fahrzeug abgeschlossen haben, das bereits älter als 13 Monate ist. Diese kann entfallen, wenn für das Fahrzeug bereits eine Kaskoversicherung mit mindestens dem gleichen Deckungsumfang bestand.

 

Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie.
 


Erhöhung des Selbstbehaltes bei Lenkern unter 23 Jahren:

Verursacht ein Lenker, der das 23. Lebensjahr nicht vollendet hat, einen leistungspflichtigen Schaden, erhöht sich der Selbstbehalt um EUR 400,00. Diese Erhöhung kommt nicht zum Tragen, wenn es sich um eine genehmigte L17 Ausbildungsfahrt handelt oder um eine genehmigte L - Übungsfahrt gemäß § 122 KFG.

 

 

Vollkasko

Teilkasko

 

Selbstbehaltsvarianten

Selbstbehalt

eingeschränkt

Selbstbehalt

durchgehend

Selbstbehalt

eingeschränkt

Selbstbehalt

durchgehend

1.

Folgende Naturgewalten: Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen, Hagel, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm

versichert

SB

versichert

SB

2.

Brand, Explosion

versichert

SB

versichert

SB

3.

Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen

versichert

SB

versichert

SB

4.

Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild, Federwild und Haustieren auf öffentlichen Straßen

versichert

SB

versichert

SB

5.

Dachlawinen (Schnee- und Eismassen, die von Gebäuden stürzen)

versichert

SB

versichert

SB

6.

Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen Bedarfs (bis max. EUR 1.000,00) durch Einbruchdiebstahl

versichert

SB

versichert

SB

7.

Kurzschluss-Schmorschäden

versichert

SB

versichert

SB

8.

Schäden durch Tierbisse

versichert

SB

versichert

SB

9.

Bruchschäden an Panorama/Glasschiebedächern, Heck- bzw. Seitenscheiben (ohne Rücksicht auf die Ursache)

versichert

SB

versichert

SB

10.

Bruchschäden an Kleingläsern (ohne Rücksicht auf die Ursache)

versichert

SB

versichert

SB

11.

Bruchschäden an der Windschutzscheibe (ohne Rücksicht auf die Ursache)*

SB

SB

SB

SB

12.

Unfall (Kollision)

SB

SB

nicht versichert

nicht versichert

13.

Mitversicherung von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit

versichert

SB

versichert

SB

14.

Kasko Zusatzdeckung (TK):

Parkschaden (Kollision mit unbekannten KFZ)
Vandalismusschäden (Mut- oder böswillige Handlungen Dritter am Fahrzeug)

SB

SB

versichert mit SB

versichert mit SB

15.

Kasko Zusatzdeckung:

Einschluss elektronischer Geräte

optional

optional

optional

optional

16.

Kasko Zusatzdeckung:

Neuwertentschädigung bis 48 Monate

optional

optional

optional

optional

17.

Kasko Zusatzdeckung:

Übernahme von Leihwagenkosten

optional

optional

optional

optional

18. Einschluss E-Auto Paket optional optional optional optional

 

Selbstbehalt eingeschränkt = für Unfall, Parkschäden, Vandalismus und Glasschäden
Selbstbehalt durchgehend = für alle Schäden
* Selbstbehalt entfällt bei Reparatur der Windschutzscheibe (ohne Austausch)

Nächtlicher Garagenplatz

Wird Ihr Fahrzeug nachts regelmäßig in einer versperrten Garage abgestellt, so gewähren wir Ihnen einen Garagenrabatt.

Unter den Begriff „Garage“ fallen:

  • Einzel- oder Doppelgarage
  • Boxen oder versperrbare Käfige in Sammelgaragen
  • Tief- oder Sammelgaragen, sofern diese nachts verschlossen sind.

Nicht unter den Begriff „Garage“ fallen:

  • Car-Ports, Abstellplätze o.ä.

Der Wegfall der Garagennutzung ist der VAV unverzüglich anzuzeigen. Bei unrichtiger Angabe wird der Rabatt ab Beginn bzw. ab Wegfall rückverrechnet.

Mitversicherung elektronischer Geräte

Folgende Geräte sind bei dieser Deckungserweiterung bis zu einer Entschädigungssumme von EUR 750 zum Neuwert mitversichert:

  • Notebook/Tablet inkl. Zubehör
  • Smartphone / Mobiltelefon
  • Mobile Navigationsgeräte
  • Digitalkameras

Neuwertklausel bei Totalschaden

In Abänderung von Art. 5 Pkt. 1.2. AKKB leistet der Versicherer im Totalschadenfall nachfolgende Neuwertentschädigung.

Bei Totalschaden des versicherten Fahrzeuges werden im Zeitraum nach der erstmaligen Zulassung ersetzt:

  • 1 bis 6 Monate, Versicherungsleistung: 100 % des Anschaffungspreises
  • 7 bis 12 Monate, Versicherungsleistung: 90 % des Anschaffungspreises
  • 13 bis 18 Monate, Versicherungsleistung: 85 % des Anschaffungspreises
  • 19 bis 24 Monate, Versicherungsleistung: 80 % des Anschaffungspreises
  • 25 bis 30 Monate, Versicherungsleistung: 75 % des Anschaffungspreises
  • 31 bis 36 Monate, Versicherungsleistung: 70 % des Anschaffungspreises
  • 37 bis 42 Monate, Versicherungsleistung: 65 % des Anschaffungspreises
  • 43 bis 48 Monate, Versicherungsleistung: 60 % des Anschaffungspreises

Ausgangsbasis für die Berechnung der Totalschadenleistung ist der Anschaffungspreis inkl. mitversicherter Sonderausstattung, abzüglich gewährter Rabatte, wobei bei geleasten Fahrzeugen der im Anschaffungspreis enthaltene Anteil an Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) im Totalschadenfall nicht unter den Umfang der Versicherungsleistung fällt. Ein Abschluss für Gebrauchtwagen ist nicht möglich.

Hinweis:

Was regelt der Art. 5 Pkt. 1.2. AKKB:
Die Versicherungsleistung bei Totalschaden nach dem Wiederbeschaffungswert.
Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalls hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).

Risiko der groben Fahrlässigkeit


Was versteht man unter "grober Fahrlässigkeit"?

  • Überfahren einer roten Ampel oder Stopptafel
  • Unfall bei überhöhter Geschwindigkeit
  • Fahren mit Sommerreifen auf Schneefahrbahn

Davon ausgenommen sind:

  • Schäden im alkoholisierten oder durch Drogen/Medikamente beeinflussten Zustand des Lenkers,
  • Schäden infolge Lenken des versicherten KFZ ohne gültige Lenkerberechtigung,
  • Schäden infolge unter der gesetzlichen Mindestprofiltiefe abgefahrene Reifen,
  • Schäden gemäß Art. 1.1.c) AKKB (Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen).

Leihwagenkosten

Befindet sich das versicherte Fahrzeug infolge eines Kaskoschadens zur Reparatur in einer Werkstatt, werden die anfallenden Kosten für einen Leihwagen oder für die Benutzung eines Car-Sharing-Fahrzeuges während der Reparaturarbeiten bis zu max. EUR 40,00 pro Tag übernommen.

Diese Leihwagen- bzw. Car-Sharingkosten sind mit max. EUR 200,00 und für max. 5 Tage begrenzt und gelten je Schadenfall.

KFZ-Rechtsschutzversicherung

Die erste KFZ-Rechtschutzversicherung Österreichs mit "Stufe 0" Prämienvorteil!

Versicherungssumme EUR 250.000 ab EUR 42 Jahresprämie!

Die Übernahme aller Kosten, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aufgewendet werden müssen - und zwar bis zu EUR 250.000 je Rechtsschutzfall - ist fixer Bestandteil unseres Angebots.

Wirklich starke Leistungen:

  • inkl. Versicherungsvertragsstreitigkeiten gegen die VAV
  • freie Rechtsanwaltswahl
  • kein Selbstbehalt
  • weltweiter Versicherungsschutz im Lenker-Rechtsschutz, z.B. als Fahrer eines Mietwagens.

Versicherungsumfang:

Fahrzeug-Rechtsschutz (europaweit)

- die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit der Verwendung des versicherten Fahrzeuges (Schadenersatz-Rechtsschutz)

- die Verteidigung in Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfall oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften (Straf-Rechtsschutz)

- die Vertretung in Verfahren wegen Entziehung oder Einschränkung der Lenkerberechtigung sowie der Wiederausfolgung (Führerschein-Rechtsschutz)

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (europaweit)

- die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich Ersatzteile und Zubehörbetreffen.
- Inklusive Streitigkeiten aus VAV Versicherungsverträgen, wenn diese Streitigkeiten aus Schadenfällen resultieren.
Ausgenommen Streitigkeiten aus VAV Rechtschutz-Versicherungsverträgen.

Lenker-Rechtsschutz (weltweit)

- Schadenersatz- und Straf- sowie Führerschein-Rechtsschutz als Lenker von nicht in Ihrem Eigentum stehenden Fahrzeugen.

Versicherte Person

Versicherte Person ist der Versicherungsnehmer.

Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, den Kanarischen Inseln, Madeira, den Azoren. Im Lenker-Rechtsschutz gilt die Deckung weltweit.

 

Den gesamten Leistungsumfang sowie Deckungssummen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Insassenunfallversicherung

Die VAV Insassenunfallversicherung schützt Sie und Ihre Mitfahrer vor den Folgen eines Unfalls und stellt damit eine wichtige Ergänzung zu Ihrer Autoversicherung dar.

Das sind Ihre Vorteile:

  • Verschuldensfrage nicht relevant
  • Leistung, wenn der Unfallverursacher nicht versichert oder mittellos ist oder der Schuldige nicht ermittelt werden kann
  • Deckung auch bei Unfällen, die beim Ein- oder Aussteigen oder beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs passieren
  • Keine Anrechnung von anderen Versicherungsleistungen im Schadenfall

Versicherungsumfang
Alle Unfälle die sich im Zusammenhang mit der Benützung Ihres KFZ ereignen.

Versicherte Personen
Der Lenker und alle Insassen.

Die vereinbarte Versicherungssumme gilt für das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug.

Die auf die einzelne versicherte Person entfallende Versicherungssumme errechnet sich aus der Teilung der Pauschalversicherungssumme durch die im Unfallzeitpunkt versicherten Personen.

Sie erhöht sich um 100 %, wenn zum Unfallzeitpunkt zwei, um 150 %, wenn drei oder mehr Personen versichert sind.

Den gesamten Leistungsumfang sowie Deckungssummen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Lenkerunfallversicherung

Versichert ist der berechtigte Lenker des in der Polizze versicherten Fahrzeuges.

Was ist versichert?

Versichert sind subsidiär folgende, infolge eines Verkehrsunfalls entstandene, Personen- und Sachschäden der versicherten person gemäß österreichischem Recht

  • Schmerzengeld
  • Verdienstentgang aufgrund des Personenschadens
  • Haushaltshilfe (begrenzt mit EUR 40,00 pro Tag für max. 25 Tage)
  • Sachschäden an der getragenen Kleidung
  • Psychologische Erstbetreuung nach einem verschuldeten Verkehrsunfall mit Personenschaden bis EUR 200,00 (wenn medizinisch indiziert)

Umfang der Entschädigungsleistung

Die Leistung des Versicherers pro Schadenfall ist mit EUR 100.000,00 im Rahmen der Pauschalversicherungssumme begrenzt. Abweichend von Art. 6 AKHB.

Vertragsgrundlagen

Der Lenkerunfallversicherung liegen die AKHB zugrunde. Der Artikel 1 AKHB wird um die Lenkerunfallversicherung erweitert.


Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind:

  • die in Artikel 8 AKHB genannten Ausschlüsse
  • Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Verkehrsunfälle durch die versicherte Person
  • Unfälle beim Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen
  • wenn die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat (ausgenommen sind erlaubte Ausnahmen im Sinne des KFG)
  • der versicherten Person aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen zustehenden kongruente Ansprüche aufgrund des Verkehrsunfalls gegenüber Dritten (wie z.B. Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber, private Krankenversicherer), sowie Schadenersatzansprüche gegen Dritte und deren Haftpflichtversicherer (Subsidaritätsprinzip)

Zweiter Zulassungsbesitzer

Soll eine weitere Person als zweiter Zulassungsbesitzer auf dem Zulassungsschein registriert werden, füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.

Bitte nicht ausfüllen, wenn es sich um reine Lenker des Fahrzeuges (z.B. Ehegatte/Lebensgefährte) handelt, die nicht am Zulassungsschein als Zulassungsbesitzer aufscheinen sollen.

Versicherungsbeginn

  • Bei Neuanmeldung bzw. Fahrzeugwechsel

    Geben Sie hier bitte das gewünschte Anmeldedatum Ihres neuen Fahrzeugs bekannt (= Versicherungsbeginn).

    Hinweis: Sollte das tatsächliche Anmeldedatum mit dem hier angegeben Datum später nicht übereinstimmen, korrigieren wir dieses automatisch in Ihrer Polizze.
     
  • Bei Versicherungswechsel

    - Versicherungswechsel nach Kündigung der Vorversicherung zum Vertragsablauf:
    Der Versicherungsbeginn ist der auf das Zulassungsdatum nächstfolgende Monatserste.

    Beispiel:
    Datum der Zulassung: 23.08.
    dann ist der Versicherungsbeginn: 01.09.

    - Versicherungswechsel nach Kündigung wegen Prämienerhöhung:

    Der Versicherungsbeginn richtet sich nach dem Datum des Einlangens Ihrer Kündigung bei der Vorversicherung. Der neue Versicherungsbeginn ist ein Monat danach.

    Beispiel:
    Die Kündigung langt am 10.08. beim Vorversicherer ein; Versicherungsbeginn ist der 10.09.

Aktueller Kilometerstand

Die VAV Versicherung bietet Ihnen eine fahrleistungsabhängige Tarifierung!

Zur Kontrolle ist der Versicherer berechtigt, jederzeit die Angaben für die Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse zu prüfen und vom Versicherungsnehmer entsprechende Nachweise anzufordern.

Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer

Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) finden Sie alle wichtigen Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer.

Sie sind bereits begünstigt?
Es sind keine weitere Schritte für Sie erforderlich, da Ihre Daten automatisch hinterlegt sind.

Sie möchten erstmalig die Begünstigung in Anspruch nehmen?
Dies können Sie ab sofort direkt in unseren VAV Zulassungsstellen. Erforderliche Dokumente für eine Befreiung müssen jedoch weiterhin direkt an die zuständige Behörde eingereicht werden. Sie erhalten von uns ein Merkblatt, auf dem sich alle wichtigen Informationen für Sie befinden.

Dateiupload - ZIP

Sie können Dokumente bis zu einer Größe von 5 MB hochladen. Größere Anhänge führen zu einer Sperre bei der Übermittlung des Antrages.

Deshalb empfehlen wir bei größeren odere mehreren Dateien, diese in eine Zip-Datei zu speichern (die Dateigröße wird dadurch stark verringert.) Sollten Sie kein ZIP-Programm besitzen, können Sie es gratis z.B. unter http://www.7-zip.de installieren.

Nach einem Neustart des PCs kann man dann den Explorer öffnen, dann die Dateien markieren, einen Rechtsklick darauf machen und aus dem Kontextmenü unter „7-Zip“ den Punkt „Hinzufügen zu <ordnername>.zip“ auswählen.

Mitversicherung Batterie & Ladekabel (E-Paket)

Versichert werden die Akkumulatoren sowie die vom Hersteller mitgelieferten Ladekabel eines Elektro bzw. Hybridfahrzeuges. Gemietete Batterien müssen als Sonderausstattung mit deren Neupreis angeführt werden.

Folgende Schadenursachen sind versichert:

a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter. Dritte sind nicht Versicherungsnehmer, berechtigter Lenker oder Nutzer des KFZ.
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, indirekter Blitzschlag;
d) Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
f) Implosion oder sonstige Wirkung von Unterdruck;
g) Brand, Explosionen aller Art;
h) Tierbissschäden inkl. Folgeschäden am Akku bis zu max. EUR 5.000,00;
i) Cyber-/Hackerangriffe – Übernahme der Kosten von bis zu max. EUR 3.000,00, die zur Behebung einer Manipulation der Originalfahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten aufgewendet werden muss.

Mitversichert sind folgende Kosten subsidiär zu einer bestehenden Versicherung (Kasko bzw. Assistance):
j) Folgekosten, wie Aufräumungs-, Dekontaminierungs- und Entsorgungskosten (inkl. Erdreich und kontaminierten Löschwasser), Kosten wegen Behördenauflagen, Bewegungs- und Schutzkosten (Wiederherstellung, Wiederbeschaffung, De- und Remontage) sind zusätzlich mit max. EUR 10.000,00 pro Schadenereignis mitversichert.
k) Folgekosten, wie Löschkosten (u.a. die Übernahme der Kosten für die Verbindung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer/Löschcontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbaren Gehäuse, um eine drohende Entzündung zu verhindern), Fahrzeugabstellungskosten (für bis zu 14 Tage, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern), Transport-, Bergungs- und Abschleppkosten bei Akkubeschädigung/-fehler (in zertifizierte Werkstätten) sind zusätzlich mit max. EUR 10.000,00 pro Schadenereignis mitversichert.
h) Bei leerem Akku: Abschleppkosten zur nächsten Ladestation (bis EUR 400,00).

Höhe der Ersatzleistung:
Für Batterien und Akkumulatoren, sowie den zusätzlich versicherten Teilen leistet der Versicherer infolge eines versicherten Schadenfalles eine Entschädigung wie folgt:
1. bis 24. Monat 100% des Neuwertes
25. bis 48. Monat 80% des Neuwertes
49. bis 60. Monat 60% des Neuwertes
61. bis 71. Monat 40% des Neuwertes
Ab dem 72. Monat 20% des Neuwertes

Ein in der Kaskoversicherung vereinbarter Selbstbehalt kommt nicht zur Anwendung. Eine im zugrundeliegenden Kaskoversicherungsvertrag vereinbarte GAP-Deckung kommt ebenfalls zur Anwendung.

Versicherungswert ist der Neuwert.

Versicherungssumme:

Die im Versicherungsvertrag genannte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung), wird der Schaden nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt.

Gültig ist die VAV-Polizzenklausel K32-23.

Versicherungsbeginn bei Wechsel der Versicherung ohne Fahrzeugneuanmeldung

- Versicherungswechsel nach Kündigung der Vorversicherung zum Vertragsablauf:

Der Versicherungsbeginn ist der auf das Zulassungsdatum nächstfolgende Monatserste.

Beispiel:
Datum der Zulassung: 23.08.
dann ist der Versicherungsbeginn: 01.09.

- Versicherungswechsel nach Kündigung wegen Prämienerhöhung:

Der Versicherungsbeginn richtet sich nach dem Datum des Einlangens Ihrer Kündigung bei der Vorversicherung. Der neue Versicherungsbeginn ist ein Monat danach.

Beispiel:
Die Kündigung langt am 10.08. beim Vorversicherer ein; Versicherungsbeginn ist der 10.09.

Neuwertklausel

Bei Totalschaden wird, abhängig vom Zeitraum nach der ersten Zulassung, ein Prozentsatz des Anschaffungspreises ersetzt.

Übersicht:

Zeitraum nach Erstzulassung Versicherungsleistung
1 bis 6 Monate 100 % des Anschaffungspreises
7 bis 12 Monate 90 % des Anschaffungspreises
13 bis 18 Monate 85 % des Anschaffungspreises
19 bis 24 Monate 80 % des Anschaffungspreises
25 bis 30 Monate 75 % des Anschaffungspreises
31 bis 36 Monate 70 % des Anschaffungspreises
37 bis 42 Monate 65 % des Anschaffungspreises
43 bis 48 Monate 60 % des Anschaffungspreises

WERT DER SONDERAUSSTATTUNG

Als Sonderausstattung gelten sämtliche für Ihr Fahrzeugmodell nicht serienmäßige Extras für die ein Aufpreis bezahlt wurde oder die selbst eingebaut wurden (z.B. Alu-Felgen, Lederausstattung, Schiebedach, gemietete Batterien, etc.)

Bis zu einem Gesamtwert der Sonderausstattung von EUR 3.500 ist diese prämienfrei mitversichert.

Erhöhte Totalschadenleistung (GAP-Deckung)

Die GAP-Deckung ist eine Erweiterung der Fahrzeug-Kaskoversicherung, die im Totalschadenfall nicht nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, sondern auch einen höheren Auflösungswert aus dem Leasing- oder Kreditvertrag abdeckt.

Zum Schadenzeitpunkt bereits fällige Leasing- bzw. Kreditraten und Mahnspesen sind nicht versichert.

Der vereinbarte Selbstbehalt wird bei der Ersatzleistung berücksichtigt.

Wie viele Kilometer fahren Sie jährlich?

Bitte geben Sie Ihre voraussichtliche jährliche Fahrleistung an. Diese fließt in die Berechnung Ihrer Versicherungsprämie ein. Zu Ihrer Unterstützung nutzen Sie unseren Fahrleistungsrechner:



 

Hinweis:
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. 

 

Zur Kontrolle ist die VAV berechtigt, jederzeit die Angaben für die Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse zu prüfen und bei Ihnen entsprechende Nachweise anzufordern.

CO2-WERT

 

Die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer erfolgt auf Basis der übermittelten Angaben. Diese kann jedoch variieren. Die tatsächliche Höhe bemisst sich nach der endgültig ausgewählten Fahrzeugausstattung. 

Die CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer wurden nach dem Worldwide harmonized Light vehicles Test (WLTC) festgelegt.

 

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