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Wintertipps rund ums Haus

Schneeräum- und Streupflicht

Wenn die Flocken fallen und der Schnee das ganze Land in eine weiße Decke hüllt, freuen sich die einen auf Schneeballschlachten, Rodeln und Skifahren. Für Hausbesitzer bedeutet dies jedoch auch eines: viel Arbeit. Denn Straßen und Gehwege entlang des Grundstücks müssen geräumt werden.

Wir haben für Sie zusammengefasst, wer, wann, wo, wo, wie viel räumen muss.

 

Wer muss Schnee räumen?

Im Ortsgebiet gelegene, öffentliche Gehsteige und Gehwege müssen laut Straßenverkehrsordnung von Schnee und Glatteis befreit werden.

Für Grundstückseigentümer bedeutet dies, dass sie ans Grundstück angrenzende Gehwege und Gehsteige – einschließlich Stiegenanlagen – räumen müssen. Grundstückseigentümer können diese Pflicht an ihre Mieter weiterübertragen.

 

Wann muss ich räumen?

Schnee räumen bedeutet für einige auch früh aufstehen. Denn die Schneeräum- und Streupflicht besteht zwischen 6.00 und 22.00 Uhr, wenn von der Gemeinde keine anderen Zeiten veranschlagt werden.

 

Wo und wie viel muss ich räumen?

Geräumt werden muss der ans Grundstück angrenzende Gehsteig. Ist kein Gehsteig vorhanden, so muss der Straßenrand geräumt bzw. bestreut werden.

Faustformel für’s Räumen: Zwei Personen sollten aneinander vorbeigehen können. In Metern ausgedrückt ist dies eine Breite von einem bis eineinhalb Meter freier Weg.

 

Was passiert, wenn die Schneeräum- und Streupflicht missachtet wird?

Stürzt beispielsweise jemand auf glattem oder nicht geräumten Weg, so sind Sie im Falle einer Missachtung der Schneeräum- und Streupflicht schadenersatzpflichtig. 

Sollte es trotz Einhalten der Schneeräum- und Streupflicht auf Ihrem Grundstück zu einem Unfall kommen, so sind Sie in der Regel mit einer Eigenheimversicherung abgesichert.

 

Räumpflicht des Dachs

Lange Eiszapfen am Vordach sehen zwar schön aus, können aber gefährlich werden. Daher sollten Sie auch daran denken, Dächer gegen Dachlawinen und Eiszapfen zu sichern. Was genau getan werden muss, hängt jedoch von der allgemeinen Schneelage des Ortes, der Beschaffenheit des Gebäudes sowie Art und Umfang des Verkehrs ab. Je steiler das Dach, je höher das Haus und je mehr Schnee fällt, umso mehr Schutzmaßnahmen müssen Sie treffen. Werden Passanten durch Dachlawinen verletzt oder Kraftfahrzeuge beschädigt, haftet in der Regel der Hauseigentümer. Eine Gebäudeversicherung übernimmt üblicherweise die Bezahlung der Schäden.

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