
Wo liegen die Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung?
Die meisten Arbeitnehmer sind heute "gesetzlich unfallversichert". Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch nicht rund um die Uhr, insbesondere nicht in der Freizeit. Dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Unfall-Versicherung entsprechend sind die Versicherungsleistungen begrenzt und genügen oftmals nicht zur Absicherung des individuellen Lebensstandards.
Das kann Folgen haben: nicht nur für Sie selbst, sondern auch für die Versorgung Ihrer Angehörigen, die Ausbildung der Kinder und vieles mehr.
Grenzen der gesetzlichen Unfall-Versicherung:
- Für Berufstätige gibt es nur bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf den dazugehörenden Wegstrecken finanzielle Hilfe.
- Für Hausfrauen besteht kein Versicherungsschutz.
- Für Kinder besteht Versicherungsschutz nur bei Unfällen in Schulen und Tageseinrichtungen (sowie auf den direkten Wegen dorthin und zurück).







