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KFZ-Zulassung

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterNeuanmeldung oder Fahrzeugwechsel

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKFZ-Abmeldung

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterAnmeldung auf Wechselkennzeichen

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKennzeichenhinterlegung

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKennzeichenausfolgung

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterAdress- oder Namensänderung

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVerlust des Zulassungsscheins

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVerlust des Typenscheins

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVerlust von Kennzeichentafel(n)

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBestellung von EU Kennzeichen

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBestellung von Wunschkennzeichen

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVerlängerung von Wunschkennzeichen

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBei einem Todesfall

 

Neuanmeldung oder Fahrzeugwechsel

http://www.vav.at/?id=

  • Amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität
  • Eigentümernachweis: Kaufvertrag, Rechnung bzw. Leasingbestätigung
  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Aktuelles Prüfgutachten gemäß § 57a (für Gebrauchtfahrzeuge)
  • Normverbrauchsabgabenbescheingung (NoVA) für Neufahrzeuge
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
  • Versicherungsbestätigung (VB)
  • Bei Fahrzeugwechsel: nicht EU Kennzeichen

Abmeldung

  • Typenschein(e)
  • Zulassungsschein(e)
  • Kennzeichentafeln
  • Bei Wechselkennzeichen: alle Typen- bzw. Zulassungsscheine
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

Anmeldung auf Wechselkennzeichen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln bzw. ein Wechselkennzeichen beantragen,  müssen Sie die alten KZ-Tafeln zurück geben, falls Ihr KFZ noch nicht mit EU-Tafeln (neu seit 01.11.2002) ausgestattet ist. Weiters ist bei Einschluss von Wechselkennzeichen und Ausgabe neuer Kennzeichentafeln auch von den verbleibenden Fahrzeugen die aktuellen Prüfgutachten gemäß § 57a vorzulegen, da eine neue Plakette ausgestellt werden muss.

  • Zulassungsschein(e)
  • Versicherungsbestätigung
  • Meldezettel

Kennzeichenhinterlegung

  • Zulassungsschein(e)
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

Kennzeichenausfolgung

  • Versicherungsbestätigung
  • Hinterlegungsbestätigung
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

Adress- oder Namensänderung

  • entsprechende Bescheinigung über die Änderung (Heiratsurkunde, neuer Meldezettel, etc.)
  • Zulassungsschein(e)
  • Typenschein(e)
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
  • bei Wechsel der zuständigen Behörde: Versicherungsbestätigung (z.B.: nach einem Wohnsitzwechel von Graz nach Wien)

Verlust des Zulassungsscheins

  • Anzeigenbestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl des Zulassungsscheines
  • Typenschein(e)
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

Verlust des Typenscheins

  • Duplikat des Typenscheins (erhalten Sie bei Generalimporteur bzw. Werkstatt)
  • Anzeigenbestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl des Typenscheines
  • Zulassungsschein(e)
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

Verlust von Kennzeichentafeln

  • Anzeigenbestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl der KZ-Tafel (vordere od. hintere)
  • Typenschein(e)
  • Zulassungsschein(e)
  • Verbleibende Kennzeichentafel (falls nur eine verloren wurde)
  • Aktuelles Prüfgutachten gemäß § 57a
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

Bestellung von EU-Kennzeichen

  • Kennzeichennummer (Zulassungsschein)
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

Bestellung von Wunschkennzeichen

  • Bestellkarte vom Verkehrsamt
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

Verlängerung von Wunschkennzeichen

  • Kennzeichennummer (eventuell Informationsschreiben oder Zulassungsschein mitbringen)
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)

Bei einem Todesfall

  • Einantwortungsurkunde