
KFZ-Zulassung
Neuanmeldung oder Fahrzeugwechsel
Anmeldung auf Wechselkennzeichen
Verlust von Kennzeichentafel(n)
Bestellung von Wunschkennzeichen
Verlängerung von Wunschkennzeichen
Neuanmeldung oder Fahrzeugwechsel
- Amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität
- Eigentümernachweis: Kaufvertrag, Rechnung bzw. Leasingbestätigung
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Aktuelles Prüfgutachten gemäß § 57a (für Gebrauchtfahrzeuge)
- Normverbrauchsabgabenbescheingung (NoVA) für Neufahrzeuge
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
- Versicherungsbestätigung (VB)
- Bei Fahrzeugwechsel: nicht EU Kennzeichen
Abmeldung
- Typenschein(e)
- Zulassungsschein(e)
- Kennzeichentafeln
- Bei Wechselkennzeichen: alle Typen- bzw. Zulassungsscheine
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Anmeldung auf Wechselkennzeichen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln bzw. ein Wechselkennzeichen beantragen, müssen Sie die alten KZ-Tafeln zurück geben, falls Ihr KFZ noch nicht mit EU-Tafeln (neu seit 01.11.2002) ausgestattet ist. Weiters ist bei Einschluss von Wechselkennzeichen und Ausgabe neuer Kennzeichentafeln auch von den verbleibenden Fahrzeugen die aktuellen Prüfgutachten gemäß § 57a vorzulegen, da eine neue Plakette ausgestellt werden muss.
- Zulassungsschein(e)
- Versicherungsbestätigung
- Meldezettel
Kennzeichenhinterlegung
- Zulassungsschein(e)
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Kennzeichenausfolgung
- Versicherungsbestätigung
- Hinterlegungsbestätigung
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Adress- oder Namensänderung
- entsprechende Bescheinigung über die Änderung (Heiratsurkunde, neuer Meldezettel, etc.)
- Zulassungsschein(e)
- Typenschein(e)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
- bei Wechsel der zuständigen Behörde: Versicherungsbestätigung (z.B.: nach einem Wohnsitzwechel von Graz nach Wien)
Verlust des Zulassungsscheins
- Anzeigenbestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl des Zulassungsscheines
- Typenschein(e)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Verlust des Typenscheins
- Duplikat des Typenscheins (erhalten Sie bei Generalimporteur bzw. Werkstatt)
- Anzeigenbestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl des Typenscheines
- Zulassungsschein(e)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Verlust von Kennzeichentafeln
- Anzeigenbestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl der KZ-Tafel (vordere od. hintere)
- Typenschein(e)
- Zulassungsschein(e)
- Verbleibende Kennzeichentafel (falls nur eine verloren wurde)
- Aktuelles Prüfgutachten gemäß § 57a
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Bestellung von EU-Kennzeichen
- Kennzeichennummer (Zulassungsschein)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Bestellung von Wunschkennzeichen
- Bestellkarte vom Verkehrsamt
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Verlängerung von Wunschkennzeichen
- Kennzeichennummer (eventuell Informationsschreiben oder Zulassungsschein mitbringen)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
Bei einem Todesfall
- Einantwortungsurkunde







