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Welche beitragsfreien Leistungsvorteile gibt es bei der VAV?

  • Kosten für Behördenwege: Im Versicherungsfall mit einer Entschädigungsleistung von mehr als EUR 3.700,00 werden entstandene Kosten für Behördenwege, die im Zusammenhang mit dem Schaden anfallen, bis max. EUR 750,00 ersetzt.
  • Genereller Neuwertersatz: Als Ersatzwert für die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung einer versicherten Sache gilt bei uns generell der Neuwert.
  • Ersatzwohnung: Wenn die Wohnung des Versicherungsnehmers nach einem Schadenfall unbenützbar wird, übernehmen wir die Kosten für eine Ersatzwohnung bis max. EUR 45,00 pro Tag bzw. bis zu max. EUR 8.100,00
  • Vandalismus durch Einbruch: Hat der Täter bei einem Einbruch versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt, ersetzen wir Ihre Kosten im Rahmen der Versicherungssumme.
  • Baubestandteile und Adaptierungen: Dabei werden vom Versicherungsnehmer eingebrachte und fix montierte Baubestandteile wie Elektro- und Sanitärinstallationen, Türen, Zargen und Fenster im Rahmen der Versicherungssumme berücksichtigt.
  • Gartengeräte und -möbel, die am versicherten Grundstück, am Dachboden, im Keller oder Ersatzräumen aufbewahrt werden.
  • Kosten für die Wiederbeschaffung von Dokumenten bis max. EUR 750,00
  • Naturgefahren-Katastrophendeckung bis max. EUR 7.500,00
  • Privathaftpflichtversicherung