Alle Informationen über den Versicherungswechsel

Zulassung eines KFZ – Kündigung bei Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, also Ihr „altes“ KFZ verkaufen, können Sie Ihre bestehende Versicherung mit sofortiger Wirkung (Abmeldedatum) kündigen.

Ihre VAV-Versicherungsbestätigung für die Neuzulassung erhalten Sie sofort nach Abschluß des Vertrages per E-Mail zugesandt. Schneller geht es nicht!

Der Gesetzgeber sieht vor, dass diese Kündigung (Erwerberkündigung) durch den Käufer Ihres Fahrzeuges erfolgt. Wir empfehlen Ihnen dennoch, die Versicherung selbst zu kündigen.

Ein Kündigungsformular finden Sie hier.

Reiner Versicherungswechsel (ohne Neuzulassung)

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits versichert haben und zur VAV wechseln möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

1. Kündigung zum Vertragsablauf (jährliche Kündigungsmöglichkeit)

KFZ-Haftpflichtversicherung
Ihre bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung kann nach Ablauf eines Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens einen Monat vor Vertragsablauf bei Ihrer Versicherung einlangen.


Liegt der Versicherungsbeginn der Haftpflichtversicherung am Ersten eines Monats, so ist der Kündigungstermin genau ein Jahr später.

Beispiel:

Versicherungsbeginn

01.11.2008

Termin für Vertragsablauf

01.11.2009

Spätester Eingang der Kündigung beim Versicherer

31.09.2009

Versicherungsbeginn des Neuvertrags

01.11.2009


Liegt der Versicherungsbeginn innerhalb eines Monats, so gilt für den Versicherungsablauf der nächstfolgende Monatserste.

Beispiel:

Versicherungsbeginn

20.11.2008

Termin für Vertragsablauf

01.12.2008

Spätester Eingang der Kündigung

31.10.2009

Versicherungsbeginn des Neuvertrags

01.12.2009


Kaskoversicherung
Eine Kaskoversicherung kann jährlich zum Ablauf (Hauptfälligkeit) gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens einen Monat vor Vertragsablauf bei Ihrer Versicherung einlangen.

Ein Kündigungsformular finden Sie hier.

2. Kündigung wegen Prämienerhöhung

KFZ-Haftpflichtversicherung
Bei einer Prämienerhöhung können Sie den Vertrag binnen eines Monats kündigen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald Ihnen die Prämienerhöhung mitgeteilt wurde. Die Kündigung wird mit Ablauf eines Monats wirksam, frühestens jedoch mit Wirksamwerden der Erhöhung.

Beispiel:

Mitteilung der Prämienerhöhung

20.11.2008

Kündigungsfrist ein Monat, bis

20.12.2008

Eingang der Kündigung beim Versicherer, zum Beispiel

01.12.2008

Wirksamwerden der Kündigung

01.01.2009

Versicherungsbeginn des Neuvertrags

01.01.2009


Ein Kündigungsformular finden Sie hier.

Kündigung im Schadenfall

Im Schadenfall kann der Vertrag (Haftpflicht bzw. Kaskoversicherung) innerhalb eines Monats ab Anerkennung / Ablehnung der Leistungspflicht gekündigt werden. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen.

Ein Kündigungsformular finden Sie hier.

 




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