
Vollkaskoversicherung
Der optimale Schutz für Ihr Auto. Besonders empfehlenswert für neue sowie hochwertige PKW, aber auch dann, wenn Sie besonders viel unterwegs sind.
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Die Vollkaskoversicherung schützt Sie im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls vor den Repaturkosten an Ihrem KFZ.
Versichert ist Ihr KFZ inklusive Sonderausstattung (bis EUR 2.500,- ist diese prämienfrei)
Zusätzlich ist die Vollkaskoversicherung erweiterbar um:
- Erweiterte Kaskodeckungen
inkl. Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit - Details siehe unten - Erhöhte Totalschadenleistung für Leasingfahrzeuge (GAP) - Details siehe unten
Den vollständigen Umfang der Versicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Erweiterte Kaskodeckungen - Deckungsübersicht:
1. Mitversichert sind im Rahmen der Gegenstände des persönlichen Bedarfs:
- Tragbare Computer/PDA inkl. Zubehör
- iPods, MP3-Player und ähnliche Abspielgeräte, Navigationsgeräte
- Mobiltelefone (bis zum nachgewiesenen ursprünglichen Anschaffungswert)
- Digitalkameras
Die Entschädigungsleistung für die genannten Gegenstände erfolgt zum Zeitwert und ist mit EUR 750,00 begrenzt.
2. Verbesserte Leistung im Totalschadenfall (Neuwertentschädigung). Bei Totalschaden des versicherten Fahrzeuges werden im Zeitraum nach der erstmaligen Zulassung ersetzt:
- 1 bis 6 Monate, Versicherungsleistung: 100 % des Anschaffungspreises
- 7 bis 12 Monate, Versicherungsleistung: 90 % des Anschaffungspreises
3. Wiederbeschaffung eines in Verlust geratenen Führerscheins, Zulassungsscheins, Kennzeichen-/Wunschkennzeichens bis EUR 250,00.
4. Bei Verlust der Autoschlüssel sind die Schlossänderungskosten bis EUR 250,00 versichert.
5. Im Totalschadenfall werden die Kosten für eine notwendige Bergung durch die Feuerwehr bis EUR 150.00 übernommen.
6. Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird bei Schäden in Österreich verzichtet. Davon ausgenommen sind:
- Schäden im alkoholisierten oder durch Drogen/Medikamente beeinflussten Zustand des Lenkers,
- Schäden infolge Lenken des versicherten KFZ ohne gültige Lenkerberechtigung,
- Schäden infolge unter der gesetzlichen Mindestprofiltiefe abgefahrene Reifen,
- Schäden infolge Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen.
Erhöhte Totalschadenleistung für Leasingfahrzeuge (GAP-Deckung)
Bei Mitversicherung der erhöhten Totalschadenleistung für Leasingfahrzeuge (GAP-Deckung) entspricht die Ersatzleistung in einem Totalschadenfall mindestens dem Auflösungswert des Leasingvertrages (bei kontokorrentmäßiger Abrechnung) zuzüglich einer etwaigen Depot- oder Mietvorauszahlung.





