Verkehrs-Rechtsschutz

Was ist versichert?

Die Übernahme aller Kosten, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aufgewendet werden müssen - und zwar bis zu EUR 75.000,- je Rechtsschutzfall - ist fixer Bestandteil unseres Angebots.

Versicherungsumfang:

Fahrzeug-Rechtsschutz

- die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit der Verwendung des versicherten Fahrzeuges (Schadenersatz-Rechtschutz)

zum Beispiel:
Sie sind mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt. Zur Feststellung der Verschuldensfrage benötigen Sie einen Anwalt.

- die Verteidigung in Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfall oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften (Straf-Rechtsschutz)

- die Vertretung in Verfahren wegen Entziehung oder Einschränkung der Lenkerberechtigung sowie der Wiederausfolgung (Führerschein-Rechtsschutz)

zum Beispiel:
Sie beeinspruchen eine Strafverfügung wegen eines Vormerkdeliktes.

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz

- die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich Ersatzteile und Zubehör betreffen, inklusive Streitigkeiten aus der Erstanschaffung des KFZ.

zum Beispiel:
Sie lassen bei einer Werkstatt die Kupplung Ihres Autos reparieren. Schon nach 2 Wochen funkitoniert diese nicht einwandfrei. Zur Durchsetzung der Gewährleistungansprüche benötigen Sie einen Anwalt

 

Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)

Versicherungsschutz besteht in Europa (im geographischen Sinne), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.

Es gelten die Ergänzenden Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der VAV (ERB 2008) zu den ARB 2008.




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