
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
Versicherungssumme: EUR 100.000,00
Wartefrist: keine Wartefrist, d.h. Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn.
Was ist versichert?
- Schadenersatz-Rechtsschutz
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.
zum Beispiel:
Beim Überqueren einer ungeregelten Kreuzung werden Sie oder Ihr Kind von einem Auto erfasst und verletzt. Zur Durchsetzung des Schmerzensgeldes benötigen Sie einen Anwalt.
- Straf-Rechtsschutz
Die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unterlassungen.
Bei Handlungen und Unterlassungen, die sowohl bei fahrlässiger als auch vorsätzlicher Begehung strafbar sind, wird bei Anklage wegen Vorsatzes rückwirkend Versicherungsschutz gegeben, wenn eine Einstellung des Verfahres, ein rechtskräftiger Freispruch oder eine rechtskräftige Verurteilung wegen Fahrlässigkeit erfolgt.
Beratungs- und Vertretungshandlungen bei staatsanwaltlichen Diversionsmaßnahmen sind bis EUR 1.500,00 mitversichert.
zum Beispiel:
Sie haben mit Ihrem Fahrrad eine Kollision mit einem Fussgänger und verletzen diesen. Sie werden wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Ihr Anwalt verteidigt Sie vor Gericht.
Es gelten die entsprechenden Bedingungen für die VAV Rechtsschutzversicherung.




