
Grundstückseigentum- und Miet-Rechtsschutz
Versicherungssumme: EUR 100.000,00
Wartefrist: 3 Monate
Was ist versichert?
- aus Miet- und Pachtverträgen
Im außerstreitigen Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz besteht Versicherungsschutz auch für Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Gemeinden - aus dinglichen Rechten
- die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus der Beschädigung des versicherten Objektes entstehen
- die gerichtliche Geltendmachung von nachbarrechtlichen Ansprüchen aufrgund allmählicher Einwirkungen, die von unmittelbar benachbarten Grundstücken ausgehen
- Kosten für Mediation bzw. außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis maximal EUR 1.500,00
zum Beispiel:
- Sie als Mieter beeinspruchen die Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung und benötigen rechtlichen Beistand.
- Ihr Nachbar baut seinen neuen Zaun teilweise auf Ihrem Grundstück. Ihr Anwalt lässt die Grundstücksgrenzen nochmals überprüfen.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter eines im Antrag näher bezeichneten, außschließlich eigenen Wohnzwecken dienenden Einfamilienhauses oder einer solchen Wohnung sowie als Eigentümer oder Mieter eines bestehenden Zweitwohnsitzes. (Einfamilienhaus, Wohnung oder Grundstück).
Es gelten die entsprechenden Bedingungen für die VAV Rechtsschutzversicherung.




