
Beratungs-, Vertrags-, und Daten-Rechtsschutz
1. Beratungs-Rechtsschutz
Wartefrist: 3 Monate
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft durch einen von der VAV ausgewählten erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar.
Die VAV-Versicherung übernimmt die Kosten dieser Beratung bis maximal EUR 75,00 (inkl. UST) im Ausmaß von maximal drei Beratungen pro Versicherungsjahr.
zum Beispiel:
Sie beabsichtigen eine Eigentumswohnung anzuschaffen und benötigen eine Erstauskunft von einem Anwalt.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der VAV (ARB 2008).
2. Vertrags-Rechtsschutz
Versicherungssumme: EUR 40.000,00
Wartefrist: 3 Monate
Was ist versichert?
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen über unbewegliche Sachen.
Ebenso die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung vertraglicher Pflichten entstehen und über das Erfüllunginteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.
Der Versicherungsschutz aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen über unbewegliche Sachen gilt nur für Gebäude oder Wohnungen einschließlich zugehöriger Grundstücke, die vom Versicherungsnehmer zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden bzw. der nichtgewerbsmäßigen Fremdbeherbergung dienen.
Versicherungsschutz gilt auch für Versicherungs-Vertragsstreitigkeiten.
Ausgenommen sind Streitigkeiten aus VAV-Rechtsschutzversicherungs-Verträgen.
zum Beispiel
Die beim Tischler bestellten Maßmöbel passen bei Lieferung nicht in ihren Abmessungen.
Sie möchten eine prozentuelle Preisminderung oder den Austausch der verschnittenen Möbel durchsetzten.
Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches:
Versicherungsschutz im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz besteht auch für die Wahrung rechtlicher Interessen, wenn der Versicherungsfall in den direkt an Österreich angrenzenden Staaten eintritt und in diesen geltend gemacht wird.
Voraussetzung ist das die Bagatellgrenze von 0,2% der Versicherungssumme überschritten wird.
Das Sublimit für diese Deckung beträgt EUR 40.000,00 je Versicherungsfall und pro Jahr.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der VAV (ARB 2008).
Zusätzlich gelten die Besonderen Bedingungen zum Rechtsschutz-Tarif 2008
3. Daten-Rechtsschutz
Wartefrist: 3 Monate
Was ist versichert?
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Durchsetzung des Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchrechts gemäß §§ 26 und 28 DSG gegen private Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes.
zum Beispiel:
Ein Unternehmen führt die gewünschte Löschung Ihrer persönlichen Daten nicht durch. Ihr Anwalt setzt die Löschung aus der Adressdatenbank durch.
Wo gilt die Versicherung?
Es besteht Versicherungsschutz, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Österreich erfolgt und dafür die Zuständigkeit eines staatlichen österreichischen Gerichtes oder der Datenschutzkommission gemäß DSG gegeben ist.
Es gelten die entsprechenden Bedingungen für die VAV Rechtsschutzversicherung.




