
Allgemeiner Rechtsschutz
Die Allgemeine Rechtsschutzversicherung der VAV bietet einen umfassenden Schutz, der nach Ihren Bedürfnissen erweiterbar ist.
Die Versicherungssumme beträgt EUR 80.000,- je Schadenereignis. Es besteht freie Anwaltswahl.
Berechnen Sie hier online Ihre Prämie.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
für den Privat- und Berufsbereich (inkl. Vorsatzdelikte) - Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz
bis EUR 1.500,- pro Schadenereignis - Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
(nicht mitversichert bei Auswahl "Pensionist")
Versicherungssumme EUR 40.000,-, bei außergerichtlicher
Einigung bzw. Meditationsverfahren EUR 1.500,- - Sozialversicherungs-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
Kostenübernahme bis EUR 75,-; maximal drei Beratungen pro Jahr - Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
inkl. Vertragsstreitigkeiten im benachbarten Ausland bis EUR 40.000,-
inkl. Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen bis EUR 18.750,- - Daten-Rechtsschutz
zusätzlich wählbar:
- Erb- und Familien-Rechtsschutz
- Grundstückseigentum- und Miet-Rechtsschutz
inkl. Zweitwohnsitz - Lenker-Rechtsschutz
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Bei Auswahl "Familien":
Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatten und Lebensgefährten. Kinder bis zum 23. Geburtstag (auch Enkel-. Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
Bei Auswahl "Einzelperson"
Versicherungsschutz hat, abgesehen vom Fahrzeug-RS ausschließlich der Versicherungsnehmer.
- als Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer und Leasingnehmer
- im privaten Lebensbereich
- als Arbeitnehmer
- als Arbeitgeber von Hauspersonal
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