
Rechtsschutz Top Exklusiv
Das umfangreiche und flexible Rechtsschutzversicherungs-Paket für alle Lebensbereiche!
Wählen Sie die Gültigkeit und den Versicherungsschutz nach Ihrer individuellen Lebenssituation.
- Einzelperson
- Alleinerzieher/-in mit Kind(ern)
- Familien
Die Versicherungssumme beträgt bis zu EUR 200.000,- je Schadenereignis. Es besteht freie Anwaltswahl.
Prämie berechnen
Der Versicherungsschutz inkludiert:
(mit Klick auf die Deckungen erhalten Sie weitere Informationen und Beispiele)
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
für den Privat- und Berufsbereich (inkl. Vorsatzdelikte) - Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz
bis EUR 1.500,- pro Schadenereignis - Beratungs-, Vertrags- und Daten-Rechtsschutz
inkl. Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen (ausgenommen VAV-Rechtsschutz-
versicherungsverträge)
zusätzlich wählbar:
- Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Versicherungssumme EUR 40.000,-, bei außergerichtlicher
Einigung bzw. Meditationsverfahren EUR 1.500,- - Erb- und Familien-Rechtsschutz
- Grundstückseigentum- und Miet-Rechtsschutz
für bis zu drei Wohneinheiten
- Verkehrs-Rechtsschutz
für ein Fahrzeug oder alle Kfz im Haushalt
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
- Einzelperson
Versicherungsschutz hat, abgesehen vom Fahrzeug-Rechtsschutz, ausschließlich der Versicherungsnehmer. - Alleinerzieher/-in mit Kind(ern)
Versicherungsschutz hat der/die Versicherungsnehmer/-in sowie alle Kinder bis zum 23. Geburtstag (auch Enkel-. Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
- Familie
Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatten und Lebensgefährten. Alle Kinder bis zum 23. Geburtstag (auch Enkel-. Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
Der Versicherungsschutz aller versicherten Personen erstreckt sich (je nach ausgewähltem Produkt) auf die folgenden Lebensbereiche:
- als Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer und Leasingnehmer
- im privaten Lebensbereich
- als Arbeitnehmer
- als Arbeitgeber von Hauspersonal
Es gelten die entsprechenden Bedingungen für die VAV Rechtsschutzversicherung.




