
Versicherungsschutz der VAV-Haushaltsversicherung Classic Plus
Unterversicherungsverzicht:
Die VAV verzichtet im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung:
- für die Ausstattungskategorien „einfach – gemütlich“ sowie „komfortabel“ soweit der Versicherungswert die Versicherungssumme um nicht mehr als 20 % übersteigt.
- für die Ausstattungskategorien „repräsentativ“ und „exquisit“ gilt ein genereller Unterversicherungsverzicht.
In jedem Falle gilt die dokumentierte Versicherungssumme als Höchstentschädigungssumme.
Genereller Neuwertersatz: Sie erhalten Ersatz für Ihren beschädigten Besitz in der vollen Höhe des Neuwertes. Die Entschädigung erfolgt daher ohne Wertminderung durch Alter bzw. Abnützung.
Was ist versichert?
Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt.
Weiters gelten die folgenden Baubestandteile als mitversichert: Malerei, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen, Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen, Klosets und Armaturen.
* Fahrräder (generell nur versperrte) sind am Versicherungsgrundstück bis max. EUR 500,00 bzw. EUR 1.500,00 (im Komfortbaustein) mitversichert.
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Wo gilt die Versicherung?
Innerhalb der versicherten Wohnung.
Außerhalb der Wohnräume sind versichert:
Auf dem Dachboden, im Keller oder Ersatzraum:
Möbel, Stellagen, Gartenmöbel, Gartengeräte, Werkzeuge, Fahrräder, KFZ-Zubehör, Reise- und Sportutensilien, Schlauchboote, Wäsche, Lebensmittel, Vorräte, Kühl- und Waschgeräte und Heizmaterial sowie sonstiger Boden- und Kellerkram.
Im Freien auf dem Grundstück und im Stiegenhaus:
Gartenmöbel, Gartengeräte, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, Wäsche, gesicherte Fahrräder.
Außerhalb der Wohnung in Europa oder einem Mittelmeeranrainerstaat:
Sachen des Wohnungsinhaltes, die vorübergehend, aber nicht länger als 6 Monate in ständig bewohnte Gebäude verbracht werden. Diese Außenversicherung ist mit 10% der Versicherungssumme und mit 10% der Haftungsbegrenzungen für Einbruchdiebstahl begrenzt.
Wer ist versichert?
Versichert ist der Versicherungsnehmer sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatten und Lebensgefährten.
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und/oder kein eingenesregelmäßiges Einkommen verfügen sind mitversichert.
Gültig sind die allgemeinen und besonderen Bedingungen zur Haushaltsversicherung.







