FAQ - Fragen und Antworten zur Haushaltsversicherung

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterWie kündige ich meine bestehende Haushaltsversicherung?

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterIst mein Fahrrad bei der VAV-Haushaltsversicherung versichert und wo?

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterWo gilt die Haushaltsversicherung bzw. sind auch Sachen außerhalb der Wohnräume versichert?

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterSind auch fremde Sachen in meiner Wohnung mitversichert?

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterWas bedeutet "erweiterte Privathaftpflichtversicherung"?

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterWer ist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

FAQ - Fragen zur HaushaltsversicherungÖffnet einen internen Link im aktuellen FensterGibt es die Möglichkeite eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen und wie ist der Deckungsumfang?

 

 

 

Wie kündige ich meine bestehende Haushaltsversicherung?

Haushaltsversicherungen haben oft eine lange Laufzeit (10 Jahre). Bereits nach einer dreijährigen Versicherungszeit können Sie als Konsument aber den Versicherungsvertrag (§ 8 Abs. 3 VersVG) kündigen, bzw. haben Sie dann jährlich, mit einer Frist von 1 Monat, das Recht zur Kündigung.

Kündigung bei Wohnungswechsel:
Der Vertrag muss vor dem Umzug, mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzugs, schriftlich gekündigt werden. Anderenfalls geht die Deckung auf die neue Wohnung über.
Dies gilt nicht bei Verträgen, die vor 1989 abgeschlossen wurden, hier ist ein Umzug innerhalb Österreichs kein Kündigungsgrund.

Geben Sie Ihren Haushalt zur Gänze auf, fällt das versicherte Interesse weg (z.B. Umzug ins Ausland) und es besteht eine vorzeitige Auflösungsmöglichkeit.

Beachten Sie aber das die Versicherungsgesellschaft im Falle der vorzeitigen Kündigung einen etwaig gewährten Dauerrabatt zurückfordern kann.

Ist mein Fahrrad bei der VAV-Haushaltsversicherung versichert und wo?

Ja, Fahrräder sind am Versicherungsgrundstück bis max. EUR 500,00 bzw. EUR 1.500,00 (im Komfortbaustein) mitversichert. Wenn Fahrräder in vom Versicherungsnehmer ausschließlich benützten Räumlichkeiten (z.b. Dachboden, Kellerabteil) abgestellt werden, so muss dieser Raum versperrt sein. In gemeinschaftlich genutzten Räumen (z.B. Fahrradabstellraum) muss das Rad versperrt sein.

Außerhalb des Versicherungsgrundstück sind Fahrräder nicht versichert.

Wo gilt die Haushaltsversicherung bzw. sind auch Sachen außerhalb der Wohnräume versichert?

Die Versicherung gilt innerhalb der versicherten Wohnung.

Außerhalb der Wohnräume sind versichert:

Auf dem Dachboden, im Keller oder Ersatzraum:
Möbel, Stellagen, Gartenmöbel, Gartengeräte, Werkzeuge, Fahrräder, KFZ-Zubehör, Reise- und Sportutensilien, Schlauchboote, Wäsche, Lebensmittel, Vorräte, Kühl- und Waschgeräte und Heizmaterial sowie sonstiger Boden- und Kellerkram.

Im Freien auf dem Grundstück und im Stiegenhaus:
Gartenmöbel, Gartengeräte, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, Wäsche, gesicherte Fahrräder.

Außerhalb der Wohnung in Europa oder einem Mittelmeeranrainerstaat:
Sachen des Wohnungsinhaltes, die vorübergehend, aber nicht länger als 6 Monate in ständig bewohnte Gebäude verbracht werden. Diese Außenversicherung ist mit 10 % der Versicherungssumme und mit 10 % der Haftungsbegrenzungen für Einbruchdiebstahl begrenzt.

Sind auch fremde Sachen in meiner Wohnung mitversichert?

Ja, fremdes Eigentum ist mitversichert. Ausgenommen sind Sachen von Mietern, Untermietern und gegen Entgelt beherbergte Gästen.

Was bedeutet "erweiterte Privathaftpflichtversicherung"?

In der VAV Haushaltsversicherung ist eine "erweiterten Privathaftpflichtversicherung" enthalten. Zur Vermeidung von Deckungslücken sind hier zusätzlich zu einer "normalen" Privathaftpflichtversicherung mitversichert:

- Mietsachschäden (wenn das Mietverhältnis höchstens einen Monat aufweist, z.B. Hotelzimmer)
- Tätigkeitsschäden (d.h. Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von Sachen infolge Ihrer Benutzung, Beförderung oder sonstigen Tätigkeit)
- Schadenersatzansprüche von Angehörigen, ausgenommen der in der Haushaltsversicherung mitversicherten Personen.

Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Im Rahmen Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind

- der Versicherungsnehmer sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatten und Lebensgefährten.
- Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und/oder kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen.

Gibt es die Möglichkeit eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen und wie ist der Deckungsumfang?

Ja, im Rahmen unserer Haushaltsversicherung können Sie auch Ihren Hund mitversichern.

Deckungsumfang:

Versichert sind die Schadenersatzverpflichtungen des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigten eines Hundes. Pauschalversicherungssumme: EUR 1.500.000,00

Örtlicher Geltungsbereich:

Europa und die Mittelmeeranliegerstaaten




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